Urlaubsanzahlung auch im Fall einer Insolvenz gesichert
Wien – Urlaub in Europa wird für Konsumenten noch sicherer, zumindest was das Finanzielle bei einer Insolvenz in der Tourismusbranche betrifft. Mit 1. Juli tritt die lang diskutierte EU-Pauschalreiserichtlinie in Kraft, nach der Anbieter touristischer Leistungen nachweislich Vorsorge treffen müssen, dass sie Kunden im Fall des Falles schadlos halten können – über eine Versicherung oder Bankgarantie. Auch Hotels, die neben Zimmer und Halbpension auch andere Leistungen mitverkaufen, sind betroffen. Für sie wurde ein spezielles Arrangement ersonnen – und zwar in Form einer Pauschalabdeckung.
Zustandekommen ist sie auf Initiative der Tourismusbank ÖHT. In enger Abstimmung mit dem Tourismusministerium und anderen touristischen Stakeholdern ist ein Anforderungsprofil entwickelt worden, für das in einer internationalen Ausschreibung der größte deutsche Tourismusversicherer HDI als Partner gewonnen wurde.
Die maßgebliche Größe für die Berechnung der Prämie ist der Hotelumsatz. Bei einer Million Euro beläuft sich die Jahresprämie beispielsweise auf 1500 Euro. Die Sätze sind degressiv gestaffelt – je höher der Umsatz, umso niedriger ist im Vergleich die Prämie. ÖHTChef Wolfgang Kleemann sprach bei der Vorstellung des Modells von einer „einfachen und unbürokratischen Lösung mit überschaubaren Kosten“. Handlungsbedarf hätten etwa 3000 bis 4000 heimische Hoteliers.
Reisebüros, die Pauschalreisen verkaufen, sind bereits seit Anfang der 1990er-Jahre verpflichtet, Kundengelder abzusichern. (stro)