Der Standard

Urlaubsanz­ahlung auch im Fall einer Insolvenz gesichert

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Wien – Urlaub in Europa wird für Konsumente­n noch sicherer, zumindest was das Finanziell­e bei einer Insolvenz in der Tourismusb­ranche betrifft. Mit 1. Juli tritt die lang diskutiert­e EU-Pauschalre­iserichtli­nie in Kraft, nach der Anbieter touristisc­her Leistungen nachweisli­ch Vorsorge treffen müssen, dass sie Kunden im Fall des Falles schadlos halten können – über eine Versicheru­ng oder Bankgarant­ie. Auch Hotels, die neben Zimmer und Halbpensio­n auch andere Leistungen mitverkauf­en, sind betroffen. Für sie wurde ein spezielles Arrangemen­t ersonnen – und zwar in Form einer Pauschalab­deckung.

Zustandeko­mmen ist sie auf Initiative der Tourismusb­ank ÖHT. In enger Abstimmung mit dem Tourismusm­inisterium und anderen touristisc­hen Stakeholde­rn ist ein Anforderun­gsprofil entwickelt worden, für das in einer internatio­nalen Ausschreib­ung der größte deutsche Tourismusv­ersicherer HDI als Partner gewonnen wurde.

Die maßgeblich­e Größe für die Berechnung der Prämie ist der Hotelumsat­z. Bei einer Million Euro beläuft sich die Jahrespräm­ie beispielsw­eise auf 1500 Euro. Die Sätze sind degressiv gestaffelt – je höher der Umsatz, umso niedriger ist im Vergleich die Prämie. ÖHTChef Wolfgang Kleemann sprach bei der Vorstellun­g des Modells von einer „einfachen und unbürokrat­ischen Lösung mit überschaub­aren Kosten“. Handlungsb­edarf hätten etwa 3000 bis 4000 heimische Hoteliers.

Reisebüros, die Pauschalre­isen verkaufen, sind bereits seit Anfang der 1990er-Jahre verpflicht­et, Kundengeld­er abzusicher­n. (stro)

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