Zeit der Betriebskostenabrechnungen
Der Juni ist der Monat der Betriebskosten: Bis Ende des Monats müssen Mieter die Abrechnungen des Vorjahres erhalten. Die Wiener Mietervereinigung eruierte in ihrem aktuellen Betriebskostenspiegel einen Anstieg von vier Prozent von 2015 auf 2016.
Der 30. Juni ist die „Deadline“: Bis zu diesem Datum müssen Vermieter die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres „an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter auflegen“, wie es in Paragraf 21 des Mietrechtsgesetzes (MRG) heißt. Ebenso muss den Mietern „in geeigneter Weise Einsicht in die Belege“gewährt werden. Wird das nicht gemacht, können Mieter einen Antrag auf Vorlage der Abrechnung stellen.
Ergibt sich aus der Abrechnung (Vorschreibungen minus tatsächliche Kosten) ein Guthaben, so ist dieses einem Mieter spätestens im übernächsten Monat (August) auszuzahlen bzw. gutzuschreiben. Selbiges gilt für etwaige Nachzahlungen.
Das alles gilt aber nur für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG, also für Altbauwohnungen, geförderte Neubauten, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Was genau hier als Betriebskosten abgerechnet werden darf, ist im Gesetz klar geregelt.
Für Mietwohnungen in freifinanziert errichteten Neubauten (nach 1945) gilt punkto Betriebskosten aber nur das ABGB. Und hier kommt es dann vor allem auf den Mietvertrag an, welche Betriebskosten der Mieter übernehmen muss. Grundsätzlich hat gemäß § 1099 ABGB nämlich der Vermieter alle Lasten und Abgaben zu tragen. Vereinbarungen, wer welche Kosten trägt, sind aber möglich, ebenso wie die Vereinbarung eines Pauschalmietzinses, der auch die Betriebskosten beinhaltet. Diesfalls ist keine jährliche Abrechnung zu legen.
Der Mieterschutzverband weist darauf hin, dass es bei manchen Hausverwaltungen üblich sei, zwar einen Negativsaldo den Mietern mit Sondervorschreibung vorzuschreiben, im Fall eines Guthabens dieses aber nicht auszuzahlen, sondern in die nächste Betriebskostenabrechnung vorzutragen. „Dieses Vorgehen ist gesetzwidrig und muss nicht akzeptiert werden“, so der Mieterschutzverband. Wenn ein Mieter Monate später nämlich auszieht, hat er nichts mehr von dem Guthaben, sondern nur der Nachmieter.
Die Wiener Mietervereinigung hat jüngst wieder ihren Betriebskostenspiegel (mit den Daten der 2016er-Abrechnungen) erstellt. Demnach sind die Betriebskosten von 2015 auf 2016 um rund vier Prozent (von 1,95 auf 2,03 Euro je Quadratmeter) gestiegen. Eine 70m²-Wohnung war 2016 im Schnitt mit rund 142,10 Euro an Betriebskosten monatlich belastet.
Laut Statistik Austria (Mikrozensus) lagen die Betriebskosten pro Quadratmeter im ÖsterreichSchnitt 2016 bei 2,05 Euro, in Wien bei 2,27 Euro. Die Statistik Austria hat auch schon Zahlen für 2017: Demnach stiegen die Betriebskosten bundesweit um 1,5 Prozent auf 2,05 Euro, in Wien um 2,2 Prozent auf 2,32 Euro. (red)