Ein Update für Wiens Immobilientreuhänder
Auf dem Immobilientag der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer ging es um Themen wie die ImmoESt, das Wohnrecht, die Önorm B 1300 und die Datenschutzgrundverordnung. Rund 300 Bauträger, Makler und Verwalter lauschten im Kurs
Mit einem Plädoyer für „mehr Miteinander, nicht Gegeneinander“eröffnete Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, den jüngsten Immobilientag im Kursalon Hübner. Gerade Immobilientreuhänder seien dafür prädestiniert, seien sie doch auch in ihrer täglichen Arbeit oft gefordert, für Ausgleich zu sorgen – also „unterschiedliche Parteien zueinander zu bringen“.
Fach-Input folgte dann unter anderem vom Steuerrechtsexperten Bernhard Woschnagg. Er berichtete von den aktuellen Neuerungen bezüglich der Immobilienertragsteuer, veröffentlicht Ende Mai im EStR-Wartungserlass 2018. Die wichtigsten Punkte betrafen dabei Klarstellungen bezüglich der Hauptwohnsitzbefreiungen in der ImmoESt.
Andreas Grieb, Richter am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und erfahrener Immobilienrechtsexperte, informierte die Teilnehmer dann über die neue Önorm B 1300, mit der Wohngebäude seit einigen Jahren einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen (siehe Artikel unten). Der praxiserfahrene Jurist brachte den Teilnehmern viele einzelne Punkte der Önorm nahe und berichtete auch über rechtliche Folgen einer Nichtbeachtung.
Was in Sachen Wohnrecht auf die Branche in den nächsten Monaten zukommen wird, erläuterte im Anschluss Johannes Staben- theiner, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Wie berichtet, sind noch für heuer bzw. mit Inkrafttreten per Anfang 2019 Eingriffe ins bestehende Mietrecht geplant. Eine grundlegende Reform soll es dann im weiteren Verlauf dieser Legislaturperiode geben. Andreas Sommer, Abteilungsleiter für Wohnrecht und Wohnungspolitik im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, berichtete außerdem über die aktuellsten Änderungen im Wohnungseigentums- und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Birgit Harasser, Datenschutzexpertin bei Brand Rechtsanwälte, informierte die anwesenden Immobilientreuhänder dann noch über die seit kurzem geltende EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und gab praktische Tipps. Zivilrechtsexperte Andreas Vonkilch rekapitulierte in seinem Vortrag ausführlich die vielbeachtete VfGH-Entscheidung zum Lagezuschlag.
Kleine Firmen benachteiligt
Das Thema Datenschutzgrundverordnung war für Pisecky schließlich auch ein Beispiel dafür, dass es kleinere Unternehmen oft schwerer haben, die geforderten Leistungen zu erbringen. Im Sinne einer „Interessensvertretung neu“möchte er künftig explizit die Unterstützung der kleineren Fachgruppenmitglieder in den Vordergrund rücken.
Kleineren Unternehmen den Marktzugang zu erleichtern, das ist auch eines der Ziele des „Marktplatz“-Projekts von WKÖ, ÖVI und Immobilienring. Die neue Plattform soll Anfang kommenden Jahres starten, sie werde Kooperationen vereinfachen und damit kleinen Maklerunternehmen das Leben erleichtern. Pisecky wies aber auch auf die Website www.immy.at hin, die sich sowohl an Kunden als auch an Mitglieder der Fachgruppe richtet. Hier können auch von Kunden Fragen gestellt werden, die dann von Expertinnen und Experten beantwortet werden. (red)