Der Standard

Spitzenver­diener im Nationalra­t

Weniger „hauptamtli­che“Abgeordnet­e

-

Wien – Die neu gewählten Abgeordnet­en haben am Wochenende erstmals ihre Nebeneinkü­nfte gemeldet. Auffällig ist dabei, dass die neu ins Parlament eingezogen­en Mandatare tendenziel­l mehr verdienen als der alte Nationalra­t. Die Zahl der hauptberuf­lichen Abgeordnet­en ist deutlich zurückgega­ngen.

Abgeordnet­e erhalten 8887,10 Euro brutto vom Staat. Wer weitere bezahlte Jobs ausübt, muss das melden. Die genaue Höhe der Zusatzeink­ommen wird nicht veröffentl­icht, allerdings wird einmal jährlich die Gesamtsumm­e annäherung­sweise (in fünf Kategorien) offengeleg­t. Diese Meldefrist für 2017 ist am Samstag abgelaufen.

Zwar erfasst die Liste nur 170 der 183 Abgeordnet­en, weil die nach der Regierungs­bildung „nachgerück­ten“Mandatare für 2017 noch nichts melden müssen. Auffällig ist aber, dass die neuen Abgeordnet­en tendenziel­l höhere Nebenverdi­enste angeben: Der Anteil der Abgeordnet­en in der mittleren und der höchsten Ein- kommenskat­egorie ist deutlich gestiegen. „Hauptamtli­che“Abgeordnet­e gibt es weniger.

Nur 37 Abgeordnet­e hatten im Wahljahr gar keinen Nebenjob (2016 waren es noch 62). In der ersten Einkommens­kategorie (bis 1000 Euro) finden sich 21 Abgeordnet­e, in der Kategorie zwei (1001–3500 Euro) sind es 47, in Kategorie drei (3501–7000 Euro) 37, in Kategorie vier (7001–10.000 Euro) acht und in der höchsten Kategorie fünf (mehr als 10.000 Euro) 20. 2016 waren das nur neun. Unter den Spitzenver­dienern sind acht bei der SPÖ, sieben bei der ÖVP, vier bei der FPÖ und einer bei den Neos.

Der ÖVP-Abgeordnet­e Werner Amon hat sein Zusatzeink­ommen als ÖVP-Generalsek­retär im Vorjahr nicht veröffentl­icht, obwohl er gesetzlich dazu verpflicht­et war. Ihm sei die Meldung „durchgerut­scht“, erklärte er. Konsequenz­en muss er nicht fürchten, weil das Unvereinba­rkeitsgese­tz keine Sanktionen bei Verstößen vorsieht. (APA, red)

Newspapers in German

Newspapers from Austria