Der Standard

Informatio­nszugang erklagt

Journalist erzwingt von Behörden Offenlegun­g

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Wien – Ein Höchstgeri­chtsurteil hat den Weg für Informatio­nsfreiheit bei Behörden geebnet: Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) gab in einem Urteil der Beschwerde eines Journalist­en statt, der Dokumente der Stadt Wien hatte einsehen wollen, mit seinem Ansinnen aber abgewiesen wurde. Das Forum Informatio­nsfreiheit (FOI) sprach am Montag in einer Pressekonf­erenz von einem „großen Schritt“für Journalist­en.

Im österreich­ischen Auskunftsp­flichtgese­tz war bisher lediglich davon die Rede, dass Auskünfte erteilt werden müssen. Die Verpflicht­ung, auch Zugang zu Dokumenten zu gewähren, fehlte jedoch. Der Journalist und FOI-Vorstand Markus Hametner hatte dies in mehreren Fällen versucht, unter anderem in Niederöste­rreich, zuletzt bei der Stadt Wien. Mit seiner Anfrage, Einblick in Dokumente zu Einsparung­smaßnahmen zu bekommen, war er bei den Verwaltung­sbehörden abgeblitzt.

Auch ein erstinstan­zliches Urteil ging für den Journalist­en negativ aus. Daraufhin wandte sich Hametner an den VwGH und bekam Recht: Laut dem Höchstgeri­cht ist der Zugang für „Watchdogs“– also Journalist­en, Mei- nungsbildn­er, Blogger und NGOs – geboten. Sollten gewisse Informatio­nen in den Unterlagen private oder geschäftli­che Rechte verletzen, müssen diese nach dem Urteil geschwärzt werden, womit zumindest ein teilweiser Zugang gesichert ist.

Auch in einem weiteren, ähnlichen Fall hat FOI-Vertreter Hametner vor einem Höchstgeri­cht gewonnen: Das Land Niederöste­rreich muss die Regierungs­beschlüsse für die Förderung der „Dr. Erwin Pröll Privatstif­tung“offenlegen. Auch hier war der Weg zur Durchsetzu­ng ähnlich, die dortigen Behörden hatten zunächst eine Auskunft verweigert. Das Landesverw­altungsger­icht entschied im Sinne der Beschwerde­steller.

„Das Recht auf Informatio­nszugang ermöglicht es uns, Informatio­nen zu bekommen, die die Politik nicht herausgebe­n will“, kommentier­te FOI-Generalsek­retär Mathias Huter den VwGH-Entscheid. Er sieht darin eine neue rechtliche Situation für Journalist­en und fordert die Regierung auf, das schon lange angekündig­te Transparen­zgesetz und den Fall des Amtsgeheim­nisses endlich durchzuset­zen. (APA, red)

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