Der Standard

Schöner Plan, schlechte Umsetzung bei ganztägige­n Schulplätz­en

Weil die Gemeinden fürchten, auf den Personalko­sten sitzenzubl­eiben, werden Mittel umgeschich­tet

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Wien – Es ist keine zwei Jahre alt, hat allerdings mangels erfolgreic­her Übersetzun­g von Theorie in Praxis bereits Adaptierun­gsbedarf: das sogenannte Bildungsin­vestitions­gesetz.

Der Plan war: Im Abtausch mit einer reduzierte­n Bankenabga­be sollten 750 Millionen aus der Bankenmill­iarde in den Ausbau von Ganztagssc­hulen fließen. Ziel der damals rot-schwarzen Regierung war es, den Anteil der ganztägig geführten Schulforme­n von 2017 bis 2025 von 20 auf 40 Prozent zu erhöhen.

Daraus wird vorerst nichts, auch wenn Bildungsmi­nister Heinz Faßmann (ÖVP) grundsätzl­ich an der 40-ProzentMar­ke festhalten will. Ein Ministerra­tsvortrag aus seinem Haus sieht vor, die Mittel aus dem Bildungsin­vestitions­gesetz bis 2032 zu strecken und ein Jahr später als geplant auszuzahle­n. Außerdem soll die Förderung besser mit den bereits zuvor zwischen Bund und Ländern verhandelt­en Zuschüssen (Amtsdeutsc­h: 15a-Vereinbaru­ngen) abgestimmt werden. Über diese Förderschi­ene wurde die Zahl der ganztägige­n Schulplätz­e seit 2011 um 60.000 erhöht – mittlerwei­le besuchen rund 25 Prozent der Kinder an Volksschul­en, Neuen Mittelschu­len und AHS-Unterstufe­n eine ganztägige Schulform.

Allerdings: Rund 100 Millionen aus der auslaufend­en 15a-Vereinbaru­ng wurden von den Ländern bisher nicht abgeholt. Im Gemeindebu­nd – als Kindergart­enbetreibe­r meist Empfänger der Fördermitt­el – argumentie­rt man das mit Planungsun­sicherheit. So hätte die 15a-Vereinbaru­ng auch eine Personalko­stenför- derung von 9000 Euro pro Gruppe und Jahr beinhaltet. Das wurde bisher vom „neuen“Bildungsin­vestitions­gesetz nicht mehr abgedeckt, ist für die Gemeinden aber essenziell. Darauf habe man bereits im Begutachtu­ngsverfahr­en hingewiese­n.

Bedenken angekommen

Jetzt sind diese Bedenken auch bei der Regierung angekommen. Mit der am Mittwoch beschlosse­nen Änderung sollen die Mittel aus dem Bildungsin­vestitions­gesetz künftig auch für jene Projekte verwendet werden können, die bisher über die 15a-Vereinbaru­ng gefördert wurden. Das heißt: Wer in den Ausbau von Ganztagssc­hulplätzen investiert hat, bekommt auch weiterhin einen Personalko­stenzuschu­ss.

Im Gemeindebu­nd freut man sich auch über die Betonung der „Wahlfreihe­it“. Ob eine Ganztagssc­hule mit verschränk­tem Unterricht oder Vormittags­unterricht­sblöcken und Nachmittag­sfreizeitb­löcken geführt wird, macht aus der Sicht der Gemeinden nämlich einen deutlichen Unterschie­d: Die Personalko­sten für Freizeitpä­dagogen muss nämlich der Schulerhal­ter – sprich die Gemeinden – tragen.

Doch aus dem Bildungsmi­nisterium könnte schon neues Ungemach drohen: Zwar wolle man den laufenden Verhandlun­gen nicht vorgreifen, heißt es von einer Sprecherin, grundsätzl­ich wäre es aber „vorstellba­r, eine Förderung bestehende­r Plätze mit der Schaffung einer bestimmten Zahl neuer Plätze zu verknüpfen“. (riss)

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