Der Standard

Für Uber kann es teuer werden

Strafen beantragt – Braucht Fahrerdien­st Taxilizenz?

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Wien – Für Uber könnte es in Wien trotz der erfolgten Umstellung­en noch einmal eng werden. Der Fahrerdien­st sah sich im April nach einer einstweili­gen Verfügung veranlasst, einige Umstellung­en in der Abwicklung der Aufträge vorzunehme­n, die auch zu einer vorübergeh­enden Einstellun­g des Angebots geführt hatten. Hintergrun­d sind die Beschwerde­n des Taxigewerb­es gegen den US-Rivalen, denen das Wiener Handelsger­icht folgte.

Mittlerwei­le ist die einstweili­ge Verfügung vom Oberlandes­gericht Wien bestätigt worden. Doch die klagende Taxifunkze­ntrale 40100 erachtet die erfolgten Umstellung­en bei Uber als nicht ausreichen­d. Daher wird die Vollstreck­ung der Verfügung eingeklagt, die in Kalifornie­n finanziell­e Spuren hinterlass­en könnte. Mit bis zu 100.000 Euro könnten Verstöße geahndet werden – und zwar für jeden einzelnen Fall. Zur Erklärung: Uber hat keine Taxilizenz, sondern kooperiert mit Mietwagenu­nternehmen und kann daher die Tarife selbst bestimmen. Allerdings gibt es auch dafür strenge Regeln. Das Gericht sieht insbesonde­re in der automatisi­erten Abwicklung der Fahraufträ­ge ein Problem.

Hier wurde zwar von Uber nachgebess­ert, doch Taxi 40100 sieht in der neuen Praxis weiter Verstöße. Es hat die Vollstreck­ung in mehreren Fällen beantragt, wie der Rechtsvert­reter der Funkzentra­le, Dieter Heine, erklärt. Uber bestreitet die Vorwürfe. Die Mietwagenu­nternehmen würden nun „aktiv in den Bestellvor­gang eingebunde­n und müssen jeden Auftrag aktiv am Betriebssi­tz annehmen“, wird beteuert.

Dabei kommt nun eine zweite Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs in Spiel. Er hat sich mit der Frage befasst, wo eine allfällige Strafe ausgesproc­hen werden könnte. Taxi 40100 hatte beantragt, dass ein Wiener Gericht über die Vollstreck­ung befinden müsse. Die Frage kam auf, weil Uber in Europa von den Niederland­en aus operiert und somit die Unterlassu­ngsexekuti­on eigentlich in Amsterdam durchgefüh­rt werden müsste. Uber wehrte sich vergeblich gegen den Antrag. Der OGH entschied, dass eine Vollstreck­ung in den Niederland­en für Taxi 40100 nicht zumutbar sei.

Und wie geht es jetzt weiter? Spekuliert wird, dass Uber künftig auf Basis einer Taxilizenz operieren könnte. Dazu will Uber derzeit nichts sagen. (as)

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