Bildungsministerium verteidigt Mittelzuteilung
Schulen in Ballungszentren seien nicht benachteiligt – „Bedarfsgerechte Zuschläge“
Wien – Im Bildungsministerium kann man „nicht nachvollziehen, dass die Ballungsgebiete bei der Finanzierung der Schulen benachteiligt sind“. Vizegeneralsekretär Martin Netzer reagierte am Montag „teilweise mit Zustimmung“auf den STANDARD- Bericht zur Mittelzuteilung an die Schulen. So sei „die Ressortausstattung insgesamt sehr gut, aber die Umsetzung in entsprechend niedrige Lehrer-Schüler-Zahlen könnte effizienter sein“, sagte er namens des urlaubenden Ministers Heinz Faßmann zum STANDARD: „Und natürlich ist auch unser Ziel mehr Transparenz der Geldflüsse.“
Laut der zitierten Analyse des Instituts für Höhere Studien (IHS) landen die Ressourcen nicht dort, wo sie eigentlich am dringendsten benötigt würden: bei besonders be- lasteten Schulen, also jenen mit großem Migrantenanteil und vielen sozial prekär lebenden Familien, die vor allem im städtischen Raum geballt sind. Vielmehr gebe es „große Ungleichheiten in der Ressourcenausstattung“, sagte IHS-Bildungsexperte Lorenz Lassnigg. Er und sein Kollege Mario Steiner beschreiben zwei Schieflagen – zwischen den Bundesländern mit Wien am unteren Ende der Ressourcenskala, aber auch zwischen ländlichen und städtischen Regionen in den Bundesländern selbst.
Städtische Räume belastet
Für einen Volksschüler im Burgenland etwa wird um 25 Prozent mehr Geld ausgegeben als für eine Volksschülerin in Wien. Hoch belastete Schulstandorte in dicht besiedelten Gebieten haben aber auch mehr Kinder zu betreuen als Schulen in dünn besiedelten Re- gionen, die Differenz zulasten dicht besiedelter Lagen beträgt in Volksschulen etwa ein Fünftel.
Dennoch kann Netzer die Aussage, „Schulen in Ballungszentren seien benachteiligt, nicht nachvollziehen“, sagte er unter Verweis auf die mit den Ländern im Finanzausgleich ausverhandelten Zahlen. Demnach bekommt jedes Bundesland für 14,5 Volksschüler, für zehn in der Neuen Mittelschule und für neun in polytechnischen Schule eine Lehrkraft.
„Außerdem gibt es zweckgebundene, bedarfsgerechte Zuschläge, die bis zu 20 Prozent des Budgets eines Schulstandorts ausmachen – etwa für Sprachförderung, Ganztagsbetreuung oder das Minderheitenschulwesen.“Die „großen Brocken“davon gingen natürlich an die Ballungsgebiete, wo der Bedarf dafür entsprechend größer sei.