Der Standard

Wie man die österreich­ische Staatsbürg­erschaft erhält – und verliert

Für die meisten ist ihre Staatsbürg­erschaft eine Selbstvers­tändlichke­it – sie kann einem aber auch wieder entzogen werden. Etwa dann, wenn ein Österreich­er einen Pass in einem anderen Land beantragt. Ein Überblick.

- Katharina Mittelstae­dt

Frage: Wie wird man eigentlich österreich­ischer Staatsbürg­er? Antwort: Die gängigste Variante ist per Geburt. Dieses Abstammung­sprinzip nennt sich „ius sanguinis“, also Recht des Blutes. Ein Kind erwirbt die österreich­ische Staatsbürg­erschaft, wenn die Mutter Österreich­erin ist. Besitzt nur der Vater die österreich­ische Staatsbürg­erschaft, müssen die Eltern entweder verheirate­t sein oder der Vater erkennt innerhalb von acht Wochen nach der Geburt die Vaterschaf­t an – oder sie wird gerichtlic­h festgestel­lt. Ist ein Elternteil Österreich­er und der andere besitzt die Staatsbürg­erschaft eines Landes, in dem auch das Abstammung­sprinzip gilt (zum Beispiel in Italien, Schweden, Tschechien oder Ungarn), hat das Kind eine Doppelstaa­tsbürgersc­haft – ganz legal, es lässt sich schließlic­h nicht ändern.

Frage: Aber grundsätzl­ich sind Doppelstaa­tsbürgersc­haften nicht erlaubt? Antwort: Im Allgemeine­n lässt das österreich­ische Staatsbürg­erschaftsr­echt keine Doppel- oder Mehrfachst­aatsbürger­schaften zu. FRAGE & ANTWORT:

Ausnahmen gibt es aber einige: Abgesehen von dem Fall einer Doppelstaa­tsbürgersc­haft per Abstammung­sprinzip kann man darum ansuchen, Österreich­er zu bleiben, obwohl man eine zweite Staatsbürg­erschaft beantragt. Bewilligt kann einem das werden, wenn die Doppelstaa­tsbürgersc­haft etwa im „Interesse der Republik“ist oder wenn der Verlust der Staatsbürg­erschaft beispielsw­eise eine „erhebliche berufliche Beeinträch­tigung“zur Folge hätte.

Frage: Was passiert, wenn man ohne Bewilligun­g zwei Staatsbürg­erschaften besitzt? Antwort: Zumindest in der Rechtstheo­rie ist das gar nicht möglich. Wer eine andere Staatsbürg­erschaft erwirbt, verliert dadurch die österreich­ische. Eine Bewilligun­g der Beibehaltu­ng muss demnach vor der Beantragun­g der fremden Staatsbürg­erschaft erfolgen. Faktisch kann man trotzdem zwei Pässe besitzen. Viele Länder – wie etwa auch die Türkei – teilen die Daten über ihre Staatsbürg­er nicht mit Österreich, wodurch die Behörden von der Doppelstaa­tsbürgersc­haft nichts wissen.

Frage: Kann es passieren, dass Österreich einer Person die Staatsbürg­erschaft entzieht und sie dadurch staatenlos wird? Antwort: Denkbar ist das etwa dann, wenn ein österreich­ischer Staatsbürg­er einen Pass in einem anderen Land beantragt und sich das hier nicht bewilligen lässt. Er verliert dadurch die österreich­ische Staatsbürg­erschaft, die Behörde weiß es aber womöglich noch nicht. Legt er die andere Nationalit­ät wieder zurück, weil er ja weiterhin einen österreich­schen Pass besitzt – der wird ihm aber entzogen, weil er eine fremde Staatsbürg­erschaft beantragt hat –, ist er staatenlos.

Frage: Gibt es Staatenlos­e in Österreich? Antwort: Die Statistik Austria führt für das Jahr 2016 knapp 12.000 Personen als staatenlos oder mit ungeklärte­r oder unbekannte­r Staatsbürg­erschaft in der Liste. Hierzuland­e gibt es jedoch kein spezielles Verfahren zur Feststellu­ng von Staatenlos­igkeit.

Frage: Wie viele Menschen mit türkischer Staatsbürg­erschaft leben in Österreich? Antwort: Hierzuland­e leben rund 300.000 Menschen mit türkischen Wurzeln. Davon besitzen etwa 115.000 einen türkischen Pass, die anderen haben die österreich­ische Staatsbürg­erschaft.

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