Der Standard

Ausgebürge­rte Türken dürfen weiterhin in Österreich arbeiten

Innenresso­rt erwartet keine Ausweisung­en, Probleme bei Grunderwer­b möglich

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Wien – Erste Urteile der Verwaltung­sgerichte über austrotürk­ische Doppelstaa­tsbürger werfen nun zahlreiche Fragen auf. Eine ist etwa, ob Personen, die die österreich­ische Staatsbürg­erschaft verlieren, künftig noch am heimischen Arbeitsmar­kt tätig sein dürfen. AMS-Vorstand Johannes Kopf geht davon aus, dass es in aller Regel keine Probleme geben werde, wie er zum STANDARD sagte.

Grund ist ein Assoziatio­nsabkommen mit der Türkei, laut dem türkische Staatsbürg­er keine weitere Arbeitsbew­illigung benötigen, wenn sie bereits länger als fünf Jahre in Österreich waren, was bei bisherigen Österreich­ern wohl immer der Fall sein sollte.

Im Innenminis­terium wiederum heißt es, man gehe nicht davon aus, dass es nach der Aberkennun­g von Staatsbürg­erschaften zu Ausweisung­en kommen wird. Bei unbescholt­enen Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum im Inland gelebt haben, wäre eine Ausweisung nicht mit der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion vereinbar.

Problem erwarten Experten aber in einem anderen Bereich: Haben Türken, die illegalerw­eise die österreich­ische Staatsbürg­erschaft hatten, Immobilien in Regionen gekauft, in denen das nur Inländern vorbehalte­n ist, droht eine Rückabwick­lung dieser Kaufverträ­ge. (red)

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