Ausgebürgerte Türken dürfen weiterhin in Österreich arbeiten
Innenressort erwartet keine Ausweisungen, Probleme bei Grunderwerb möglich
Wien – Erste Urteile der Verwaltungsgerichte über austrotürkische Doppelstaatsbürger werfen nun zahlreiche Fragen auf. Eine ist etwa, ob Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft verlieren, künftig noch am heimischen Arbeitsmarkt tätig sein dürfen. AMS-Vorstand Johannes Kopf geht davon aus, dass es in aller Regel keine Probleme geben werde, wie er zum STANDARD sagte.
Grund ist ein Assoziationsabkommen mit der Türkei, laut dem türkische Staatsbürger keine weitere Arbeitsbewilligung benötigen, wenn sie bereits länger als fünf Jahre in Österreich waren, was bei bisherigen Österreichern wohl immer der Fall sein sollte.
Im Innenministerium wiederum heißt es, man gehe nicht davon aus, dass es nach der Aberkennung von Staatsbürgerschaften zu Ausweisungen kommen wird. Bei unbescholtenen Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum im Inland gelebt haben, wäre eine Ausweisung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Problem erwarten Experten aber in einem anderen Bereich: Haben Türken, die illegalerweise die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, Immobilien in Regionen gekauft, in denen das nur Inländern vorbehalten ist, droht eine Rückabwicklung dieser Kaufverträge. (red)