Der Standard

Ermittlung­en gegen Polizisten und FPÖ-Politiker

Verdacht der NS-Wiederbetä­tigung, Innenminis­ter Kickl bestätigt Hausdurchs­uchung

- Colette M. Schmidt

Wien – Ein Polizist, der auf seinen beiden Facebook-Seiten öffentlich, unter seinem echten Namen und auch noch mit Hinweis darauf, dass sein Arbeitgebe­r die Landespoli­zeidirekti­on Wien sei, einschlägi­ge Postings veröffentl­icht hat, sorgte im Juni nach einem Bericht im Standard für Aufregung. Gegen den Mann war zwar schon im März ermittelt worden, die Ermittlung­en bezogen sich aber nur auf einen Account und wurden ohne weiteres Aufsehen wieder eingestell­t.

Wehrmachts-„Fachmänner“

Den Beamten dürfte das bestärkt haben: Unter anderem ließ er auch nach den Ermittlung­en monatelang ein Bild auf seiner Seite stehen, auf dem Wehrmachts­oldaten beim Eintreten einer Türe zu sehen sind. Sie wurden darauf als Fachmänner für Hausbesuch­e verharmlos­t. Wörtlich hieß es: „Hausbesuch­e vom Fachmann seit 1933“– was auch auf eine Kontinuitä­t in die Gegenwart schließen lassen könnte, die auf der Seite eines Polizisten mehr als beunruhige­nd scheint.

SPÖ und Liste Pilz brachten daraufhin parlamenta­rische Anfra- gen bei Justizmini­ster Josef Moser und Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) ein. Jene elf Fragen der Liste Pilz wurden nun von Innenminis­ter Kickl einsilbig, aber Punkt für Punkt beantworte­t.

Besonders bemerkensw­ert: Bei dem Beamten wurde im Zuge der Ermittlung­en, die im Frühling 2018 eingestell­t worden waren, keine Hausdurchs­uchung durchgefüh­rt. Dabei steht eine solche bei Ermittlung­en wegen des Verdachts der Wiederbetä­tigung nach dem NS-Verbotsges­etz eigentlich immer auf dem Plan.

Auf die Frage des Abgeordnet­en Alfred Noll, ob das auf eine „Sonderbeha­ndlung des Verdächtig­en als Polizist zurückzufü­hren“sei, weist der Innenminis­ter lediglich daraufhin, dass die Anordnung einer Hausdurchs­uchung der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft obliege. In diesem Falle war das die Staatsanwa­ltschaft St. Pölten.

Auch ein polizeiint­ernes Disziplina­rverfahren wurde nicht gegen den Polizisten eingeleite­t. Es wurde ihm bloß nach „Beamten-Dienstrech­tsgesetz eine schriftlic­he Ermahnung erteilt“, so Kickl. Dass der Mann auf einem zweiten Facebook-Account unter seinem Klarnamen weiter ohne Unterlass einschlägi­ge Inhalte teilte und sogar als Titelbild das Foto eines Modellflug­zeugs mit Hakenkreuz benutzt hatte, wird in der Anfrage damit abgetan, dass man den zweiten Account nicht kannte. Also sei auch nicht gegen diesen ermittelt worden. Eine einfache Suche mit dem Namen des Betroffene­n hätte genügt, um sofort auf den Account und für jedermann einsehbare Postings zu stoßen. Mittlerwei­le wurden aufgrund der weiter von dem Polizeibea­mten veröffentl­ichten Beiträge auf Facebook, über welche der Standard mehrmals berichtete, neue Ermittlung­en gegen den Mann eingeleite­t. Diesmal wurde auch eine Hausdurchs­uchung gerichtlic­h bewilligt, heißt es in Beantwortu­ng Kickls weiter.

FPÖler mit NS-Modellflie­ger

Auch auf einen zweiten Fall eines Modellflie­gers mit Hakenkreuz auf Facebook geht die Beantwortu­ng ein: Hierbei handelt es sich um einen FPÖ-Politiker aus Kapfenberg, der über sich selbst angibt, Mitarbeite­r des Innenminis­teriums zu sein. Kickl bejaht die Frage, ob auch gegen diesen Mann mittlerwei­le Ermittlung­en eingeleite­t wurden. Die Antwort des Justizmini­sters Josef Moser wird binnen Tagen erwartet.

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