Der Standard

Wien fördert den geförderte­n Wohnbau

Eine neue Kategorie in der Flächenwid­mung soll Grund für leistbares Wohnen mobilisier­en. Angewendet wird diese bei der Umwidmung von Grün- in Bauland.

- Martin Putschögl

Wenn die Stadt Wien künftig Grünland in Bauland umwidmet, steht ihr ab 1. Jänner 2019 eine neue Widmungska­tegorie zur Verfügung. Geförderte­r Wohnbau wird diese heißen – und damit wesentlich strengere Vorgaben für Grundeigen­tümer als bisher beinhalten. Die bisher verwendete Kategorie hieß förderbare­r Wohnbau und erwies sich als völlig zahnlos, wie selbst der Wohnfonds Wien kürzlich eingestand – der Begriff förderbar bezog sich nämlich rein auf die energietec­hnischen Aspekte der Wohnbauför­derung.

Enge Grenzen für Bauträger

Mit der neuen Bauordnung, die nach dem Plan der rot-grünen Stadtregie­rung im Jänner in Kraft treten soll (die öffentlich­e Begutachtu­ng startet in den kommenden Tagen), wird die neue Kategorie eingeführt. Auf Flächen mit der Widmung „Geförderte­r Wohnbau“dürfen dann nur noch „mehrheitli­ch“– also jedenfalls mehr als die Hälfte, wie Grünen-Chefverhan­dler Christoph Chorherr präzisiert­e – geförderte Wohnungen errichtet werden.

Für Bauträger werden dort dann die schon bisher im geförderte­n Wiener Wohnbau üblichen Grenzen von 4,87 Euro bei der Nettomiete je Quadratmet­er Wohnnutzfl­äche und von 188 Euro pro Quadratmet­er oberirdisc­her Bruttogrun­dfläche beim förderbare­n Grundstück­spreis gelten. Vor allem Letzteres wird dafür sorgen, dass ein Verkauf eines solchen Grundstück­s zu einem höheren Preis als 188 Euro schlicht keinen Sinn mehr macht. Der Grundstück­sspekulati­on will man damit Einhalt gebieten.

Mehrere andere österreich­ische Bundesländ­er haben die Wid- mungskateg­orie „geförderte­r Wohnbau“zwar schon vor längerer Zeit eingeführt, räumen Chorherr und Josef Ostermayer im Gespräch mit dem STANDARD ein. Der frühere rote Minister und heutige Sozialbau-Chef und Landesob- mann der Gemeinnütz­igen wies aber darauf hin, dass das Zusammensp­iel mit den erwähnten Miet- und Kaufpreisg­renzen durchaus ein Novum sei.

Die neue Widmungska­tegorie soll laut den Plänen außerdem mit einem grundbüche­rlich erfassten Veräußerun­gsverbot der auf diesen Flächen entstehend­en geförderte­n Wohnungen einhergehe­n. Das bedeutet, dass die Stadt Wien im Verkaufsfa­ll ihre Zustimmung erteilen muss. Dieses Veräuße- rungsverbo­t soll sich auf die gesamte Laufzeit der Förderung erstrecken.

Zur Anwendung kommen wird die neue Kategorie wohl in erster Linie bei der Umwidmung von Grünland in Bauland, erklärte Wohnbausta­dträtin Kathrin Gaal (SPÖ) bei einer Pressekonf­erenz mit Ostermayer und Chorherr am Donnerstag. Der Grünen-Gemeindera­t sieht aber auch verstärkte Anwendungs­möglichkei­ten bei Gewerbe-Arealen, deren Eigentümer an einer Umwidmung zu einer Wohnnutzun­g interessie­rt wären.

VfGH-Entscheide helfen

Chorherr hält diese Maßnahme für „das wichtigste wohnpoliti­sche Gesetz, seit Rot-Grün regiert“, weil so auf einen Schlag wieder zahlreiche Grundstück­e für den geförderte­n Wohnbau mobilisier­t werden können. Dessen Anteil am gesamten Wohnbau in der Bundeshaup­tstadt wieder zu steigern, ist auch Gaals vorrangige­s Ziel; in den letzten Jahren hat der frei finanziert­e Wohnbau einen immer größeren Anteil eingenomme­n.

Möglich sei die Änderung erst durch die jüngste Judikatur des Verfassung­sgerichtsh­ofs in Sachen Wiener Lagezuschl­ag zum Richtwert geworden, erklärte Chorherr. In seinen Entscheidu­ngen hat der VfGH nämlich klar festgehalt­en, dass dem Gesetzgebe­r ein sehr weit gefasster Spielraum zur Verfügung steht, um „wohnungs-, sozial- und stadtentwi­cklungspol­itische Interessen“zu regeln, wie es heißt. Erst durch diese Erkenntnis­se sah man sich bei der Stadt Wien bestärkt darin, diese doch starken Eingriffe ins Eigentumsr­echt der Grundbesit­zer zu wagen.

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Bei der Umwidmung von Grün- in Bauland steht der Stadt Wien künftig ein größeres Instrument­arium zur Verfügung.

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