Angezeigter Flüchtling nun Fall für Staatsanwaltschaft
Identität weiter unklar – Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Fall eines Salzburger Lehrlings
Linz/Salzburg – Im Fall eines Asylwerbers in Lehre aus Oberösterreich, dem die FPÖ vorwirft, im Internet Sympathisant einer Miliz zu sein, die von der Terrororganisation Hisbollah unterstützt wird, liegt es jetzt an der Staatsanwaltschaft Wels, Licht in die heikle Causa zu bringen.
Zuletzt waren Zweifel rund um die Identität der Person aufgetaucht und darüber, ob es sich tatsächlich um den besagten Lehrling handelt. „Wir haben den Akt am Mittwoch bekommen und werden die Sachlage nun in den nächsten Tagen genau prüfen“, so Birgit Ahamer – Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels – auf StandardAnfrage. Zur Identität wollte man sich vonseiten der Ermittlungsbehörde mit Verweis auf ein „laufendes Verfahren“nicht äußern. Nur so viel: Ermittelt werde wegen des Verdachts der terroristischen Vereinigung, und man gehe der Frage nach, ob es sich bei dem angezeigten Facebook-User tatsächlich um besagten Lehrling handle.
Vizekanzler und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache wollte sich am Mittwoch dazu nicht näher äußern. Es sei der Fall eine „Angelegenheit der Behörden“. Der grüne Landesrat aus Oberösterreich, Rudi Anschober, sei jedenfalls auf Facebook mit jemanden vernetzt gewesen, der die Hisbollah-Miliz unterstützt. Dies müsse nun er klären, so Strache.
Grüne „Schutzbehauptung“
Der blaue Klubobmann Johann Gudenus, der die Angelegenheit mit einer Anzeige ins Rollen brachte, ortet eine „Schutzbehauptung“Anschobers, wonach es sich bei der verlinkten Person nicht um den besagten Asyllehrling handelt. Gudenus: „Herr Anschober ist für seinen Facebook-Auftritt selbst verantwortlich. Und hat dringenden Erklärungsbedarf, wie sich ein Fan der antisemitischen Terrororganisation Hisbollah auf seinem FacebookAccount verlinken kann.“
Ein Fall eines Asylwerbers, der einer Lehre in einem Mangelberuf nachgeht, liegt nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Der junge Pakistani ist 2015 nach Österreich gekommen und absolviert in Salzburg eine Lehre als Restaurantfachmann in einem Hotel. Sein Asylantrag wurde in zweiter Instanz abgelehnt. Seine Anwältin Ingeborg Haller hat gegen den negativen Bescheid eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.
„Wirtschaftliche Aspekte, die ebenfalls dem Wohl des Landes dienen könnten, wie beispielsweise Stärkung der regionalen Wirtschaft durch Ausbildung von Fachkräften in Mangelberufen, werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen“, argumentiert Haller, die auch Gemeinderätin der grünen Bürgerliste in der Stadt Salzburg ist.
Sie beruft sich auf ein Rechtsgutachten, das von Rudi Anschober in Auftrag gegeben wurde. Adel-Naim Reyhani und Manfred Nowak vom Ludwig-BoltzmannInstitut für Menschenrechte haben darin festgestellt, dass Rückkehrentscheidungen in deren Recht auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingreifen. Das wirtschaftliche Wohl Österreichs müsse in die Interessensabwägung miteinbezogen werden.
VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein, hat sich im Zuge der Diskussion über Asylwerber in der Lehre bereits für ein humanitäres Bleiberecht ausgesprochen. Rechtsanwältin Ingeborg Haller hofft auf eine Entscheidung im Sinne des Beschwerdeführers, dass gut integrierte Menschen in Mangelberufen bleiben dürfen. Einfacher wäre es, wenn der Gesetzgeber eine Lösung schaffe. „Es wäre wichtig, dass die Regierung ihre Ankündigung umsetzt und ein Bleiberecht schafft, damit es Rechtssicherheit gibt“, betont Haller. (ruep, mro)