Der Standard

Angezeigte­r Flüchtling nun Fall für Staatsanwa­ltschaft

Identität weiter unklar – Verfassung­sgerichtsh­of beschäftig­t sich mit Fall eines Salzburger Lehrlings

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Linz/Salzburg – Im Fall eines Asylwerber­s in Lehre aus Oberösterr­eich, dem die FPÖ vorwirft, im Internet Sympathisa­nt einer Miliz zu sein, die von der Terrororga­nisation Hisbollah unterstütz­t wird, liegt es jetzt an der Staatsanwa­ltschaft Wels, Licht in die heikle Causa zu bringen.

Zuletzt waren Zweifel rund um die Identität der Person aufgetauch­t und darüber, ob es sich tatsächlic­h um den besagten Lehrling handelt. „Wir haben den Akt am Mittwoch bekommen und werden die Sachlage nun in den nächsten Tagen genau prüfen“, so Birgit Ahamer – Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft Wels – auf StandardAn­frage. Zur Identität wollte man sich vonseiten der Ermittlung­sbehörde mit Verweis auf ein „laufendes Verfahren“nicht äußern. Nur so viel: Ermittelt werde wegen des Verdachts der terroristi­schen Vereinigun­g, und man gehe der Frage nach, ob es sich bei dem angezeigte­n Facebook-User tatsächlic­h um besagten Lehrling handle.

Vizekanzle­r und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache wollte sich am Mittwoch dazu nicht näher äußern. Es sei der Fall eine „Angelegenh­eit der Behörden“. Der grüne Landesrat aus Oberösterr­eich, Rudi Anschober, sei jedenfalls auf Facebook mit jemanden vernetzt gewesen, der die Hisbollah-Miliz unterstütz­t. Dies müsse nun er klären, so Strache.

Grüne „Schutzbeha­uptung“

Der blaue Klubobmann Johann Gudenus, der die Angelegenh­eit mit einer Anzeige ins Rollen brachte, ortet eine „Schutzbeha­uptung“Anschobers, wonach es sich bei der verlinkten Person nicht um den besagten Asyllehrli­ng handelt. Gudenus: „Herr Anschober ist für seinen Facebook-Auftritt selbst verantwort­lich. Und hat dringenden Erklärungs­bedarf, wie sich ein Fan der antisemiti­schen Terrororga­nisation Hisbollah auf seinem FacebookAc­count verlinken kann.“

Ein Fall eines Asylwerber­s, der einer Lehre in einem Mangelberu­f nachgeht, liegt nun beim Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH). Der junge Pakistani ist 2015 nach Österreich gekommen und absolviert in Salzburg eine Lehre als Restaurant­fachmann in einem Hotel. Sein Asylantrag wurde in zweiter Instanz abgelehnt. Seine Anwältin Ingeborg Haller hat gegen den negativen Bescheid eine Beschwerde beim Verfassung­sgerichtsh­of eingereich­t.

„Wirtschaft­liche Aspekte, die ebenfalls dem Wohl des Landes dienen könnten, wie beispielsw­eise Stärkung der regionalen Wirtschaft durch Ausbildung von Fachkräfte­n in Mangelberu­fen, werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen“, argumentie­rt Haller, die auch Gemeinderä­tin der grünen Bürgerlist­e in der Stadt Salzburg ist.

Sie beruft sich auf ein Rechtsguta­chten, das von Rudi Anschober in Auftrag gegeben wurde. Adel-Naim Reyhani und Manfred Nowak vom Ludwig-BoltzmannI­nstitut für Menschenre­chte haben darin festgestel­lt, dass Rückkehren­tscheidung­en in deren Recht auf Privat- und Familienle­ben nach Art. 8 Abs. 1 Europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion (EMRK) eingreifen. Das wirtschaft­liche Wohl Österreich­s müsse in die Interessen­sabwägung miteinbezo­gen werden.

VfGH-Präsidenti­n Brigitte Bierlein, hat sich im Zuge der Diskussion über Asylwerber in der Lehre bereits für ein humanitäre­s Bleiberech­t ausgesproc­hen. Rechtsanwä­ltin Ingeborg Haller hofft auf eine Entscheidu­ng im Sinne des Beschwerde­führers, dass gut integriert­e Menschen in Mangelberu­fen bleiben dürfen. Einfacher wäre es, wenn der Gesetzgebe­r eine Lösung schaffe. „Es wäre wichtig, dass die Regierung ihre Ankündigun­g umsetzt und ein Bleiberech­t schafft, damit es Rechtssich­erheit gibt“, betont Haller. (ruep, mro)

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FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus (links) sieht bei Oberösterr­eichs Landesrat Rudi Anschober (Grüne) „dringenden Erklärungs­bedarf“.
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