Der Standard

Das Artikel-7Verfahren

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Artikel 7 sieht vor, dass ein EU-Land am Ende eines komplexen Prüfverfah­rens gewisse Stimmrecht­e im Ministerra­t verlieren kann und von EUEntschei­dungen auf Zeit ausgeschlo­ssen wird. Allerdings ist der Weg dorthin juristisch und institutio­nell sehr lang.

Bisher kam die Union noch nie auch nur in die Nähe einer solchen Sanktionie­rung, die von den Staats- und Regierungs­chefs einstimmig beschlosse­n werden müsste. Im Falle Polens befindet man sich nach Auslösung der ersten Stufe des Artikel-7-Prozesses in der Phase des „Dialogs“zwischen Brüssel und Polen – seit zwei Jahren. Die Regierunge­n in Warschau und Budapest haben angekündig­t, dass sie einen drohenden Stimmrecht­sentzug für den jeweils anderen per Veto im Rat verhindern werden. (red)

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