Das Artikel-7Verfahren
Artikel 7 sieht vor, dass ein EU-Land am Ende eines komplexen Prüfverfahrens gewisse Stimmrechte im Ministerrat verlieren kann und von EUEntscheidungen auf Zeit ausgeschlossen wird. Allerdings ist der Weg dorthin juristisch und institutionell sehr lang.
Bisher kam die Union noch nie auch nur in die Nähe einer solchen Sanktionierung, die von den Staats- und Regierungschefs einstimmig beschlossen werden müsste. Im Falle Polens befindet man sich nach Auslösung der ersten Stufe des Artikel-7-Prozesses in der Phase des „Dialogs“zwischen Brüssel und Polen – seit zwei Jahren. Die Regierungen in Warschau und Budapest haben angekündigt, dass sie einen drohenden Stimmrechtsentzug für den jeweils anderen per Veto im Rat verhindern werden. (red)