Weniger Geld für Notpflegeeltern
Familienministerium streicht Kinderbetreuungszuschuss
Wien – Wird ein Kind in eine Situation geboren, in der vorerst unklar ist, ob es bei Mama und Papa bleiben kann oder in eine Pflegefamilie kommt, springen Krisenpflegeeltern ein – zumeist für ein paar Tage oder Wochen, manchmal für einige Monate, selten sogar über Jahre.
Bisher bekamen viele Paare, die sich diesen Babys oder Kleinkindern angenommen haben, neben einer Entschädigung durch das jeweilige Bundesland auch Kinderbetreuungsgeld. Dieses wurde nun durch das Familienministerium per Erlass gestrichen, wie auch die oberösterreichischen Bezirksblätter berichtet haben.
Begründet wird der Schritt im Büro von Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) mit zwei Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) – einem aus dem Jahr 2011 und einem aus dem Jahr 2015. In beiden Fällen wurde nicht konkret über Kinderpflegegeld entschieden, es ging um die Frage, ob Krisenpflegeeltern wie Pflegeeltern in Zivilrechtsverfahren eine Parteistellung einnehmen können – was das Höchstgericht verneint hat.
Das Oberlandesgericht Graz hat kürzlich befunden, dass einer Krisenpflegefamilie, die ein Kind kürzer als 91 Tage bei sich hat, kein Kinderbetreuungsgeld zusteht. Höchstgerichtlich wurde Noteltern das Betreuungsgeld im Jahr 2013 aber sehr wohl zugesprochen. Rechtsexperten sagen: Ohne aktuellen OGH-Entscheid ist die Angelegenheit eine Auslegungsfrage.
In Oberösterreich gibt es 33 Krisenpflegefamilien, in Wien 41. Die SPÖ Oberösterreich fordert eine Rücknahme des Erlasses.