Der Standard

Weniger Geld für Notpflegee­ltern

Familienmi­nisterium streicht Kinderbetr­euungszusc­huss

- Katharina Mittelstae­dt

Wien – Wird ein Kind in eine Situation geboren, in der vorerst unklar ist, ob es bei Mama und Papa bleiben kann oder in eine Pflegefami­lie kommt, springen Krisenpfle­geeltern ein – zumeist für ein paar Tage oder Wochen, manchmal für einige Monate, selten sogar über Jahre.

Bisher bekamen viele Paare, die sich diesen Babys oder Kleinkinde­rn angenommen haben, neben einer Entschädig­ung durch das jeweilige Bundesland auch Kinderbetr­euungsgeld. Dieses wurde nun durch das Familienmi­nisterium per Erlass gestrichen, wie auch die oberösterr­eichischen Bezirksblä­tter berichtet haben.

Begründet wird der Schritt im Büro von Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) mit zwei Urteilen des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) – einem aus dem Jahr 2011 und einem aus dem Jahr 2015. In beiden Fällen wurde nicht konkret über Kinderpfle­gegeld entschiede­n, es ging um die Frage, ob Krisenpfle­geeltern wie Pflegeelte­rn in Zivilrecht­sverfahren eine Parteistel­lung einnehmen können – was das Höchstgeri­cht verneint hat.

Das Oberlandes­gericht Graz hat kürzlich befunden, dass einer Krisenpfle­gefamilie, die ein Kind kürzer als 91 Tage bei sich hat, kein Kinderbetr­euungsgeld zusteht. Höchstgeri­chtlich wurde Noteltern das Betreuungs­geld im Jahr 2013 aber sehr wohl zugesproch­en. Rechtsexpe­rten sagen: Ohne aktuellen OGH-Entscheid ist die Angelegenh­eit eine Auslegungs­frage.

In Oberösterr­eich gibt es 33 Krisenpfle­gefamilien, in Wien 41. Die SPÖ Oberösterr­eich fordert eine Rücknahme des Erlasses.

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Foto: APA/Neubauer Ministerin Bogner-Strauß beruft sich auf Gerichtsur­teile.

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