Der Standard

Wohnung gekündigt wegen Vermietung an Touristen

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Wien – Die Vermietung von Wohnungen auf Plattforme­n wie Airbnb beschäftig­t die Gerichte. Nun gibt es dazu ein Urteil des Obersten Gerichtsho­fs: Darin wird die Kündigung der Mieterin einer Altbauwohn­ung im ersten Bezirk bestätigt, weil sie die Wohnung über eine Plattform an Touristen untervermi­etet und eine „unverhältn­ismäßig hohe Gegenleist­ung“erhalten hat, nämlich bis zu 425 Euro pro Tag – um 250 Prozent mehr, als die Wohnkosten pro Tag regulär betrugen. (zof)

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