Wohnung gekündigt wegen Vermietung an Touristen
Wien – Die Vermietung von Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb beschäftigt die Gerichte. Nun gibt es dazu ein Urteil des Obersten Gerichtshofs: Darin wird die Kündigung der Mieterin einer Altbauwohnung im ersten Bezirk bestätigt, weil sie die Wohnung über eine Plattform an Touristen untervermietet und eine „unverhältnismäßig hohe Gegenleistung“erhalten hat, nämlich bis zu 425 Euro pro Tag – um 250 Prozent mehr, als die Wohnkosten pro Tag regulär betrugen. (zof)