Der Standard

Strafen mit Sinn

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Betrifft: „Haft für Hasspostin­gs gegen Neujahrsba­by“

der Standard, 14. 9. 2018 Ich weiß nicht, was genau diese Frau geschriebe­n hat, aber es muss wirklich schrecklic­h gewesen sein. Die Frau selbst fühlt sich aber unschuldig.

Strafe, so wie ich sie verstehe, muss einen Sinn haben. Einerseits soll sie auf potenziell­e Täter abschrecke­nd wirken. Ich bezweifle, dass das funktionie­rt, denn diese Täter sind uneinsicht­ig. Sie verteidige­n ihr Vaterland, sie folgen damit ihren Führern, die sich mit ihren Äußerungen am äußersten Rand dessen, was man straffrei sagen darf, bewegen. Anderersei­ts sollte Strafe den konkreten Täter auf den richtigen Weg führen. Dass das in diesem Fall funktionie­rt, bezweifle ich, denn eine grölende Menge wird sich mit der Frau solidarisi­eren und sie in ihrer Meinung zusätzlich bestärken. Uns kostet das Vergnügen, grob geschätzt, hunderttau­send Euro. Hätte man die Frau zu Arbeiten in Flüchtling­sheimen verurteilt, sie hätte dem Staat geholfen, Geld zu sparen. Sie hätte Migranten persönlich kennen-, vielleicht sogar schätzen gelernt und am Ende verstanden, was sie getan hat. Ich finde es gut, dass die Justiz (endlich) reagiert. Das Urteil selbst empfinde ich als falsch. Johannes Norz, 2500 Baden

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