Der Standard

Forderung von Exverlagsc­hef führte bei Krone zu Überschuld­ung

Richterin fällt Urteil in Arbeitspro­zess um 500.000 Euro – Zeuge hätte erwartet, dass Dichand „das ordentlich abwickelt“

- Renate Graber

Wien – „Die Hackeln werden langsam tiefer geworfen“: So brachte die zuständige Arbeitsric­hterin den Streit von Ex-Krone-Verlagsche­f Wolfgang Altermann gegen seinen früheren Arbeitgebe­r auf den Punkt. Die Hackeln flogen in der jüngsten Verhandlun­g am Donnerstag in der Tat tief. Wobei das auch mit dem Beziehungs­zustand der Krone-Eigentümer, je zur Hälfte Dichand-Seite und deutsche Funke-Gruppe, zu tun hat. Die sind einander in tiefster Abneigung zugetan, es laufen diverse (Schieds-)Verfahren.

Altermann, heute 76, hat 47 Jahre lang auf Dichand-Seite für den Verlag gearbeitet, per Ende 2017 gekündigt. Nun fordert er, wie berichtet, 500.000 Euro: In seinem Vertrag sei für den Fall seines Abgangs eine einjährige Sperrzeit vereinbart, für die ihm ein Jahresgeha­lt zustehe. Die Krone habe von ihrem Recht, bei Selbstkünd­igung Altermanns auf die Konkurrenz­klausel zu verzichten nicht rechtzeiti­g Gebrauch gemacht, aber trotzdem nicht gezahlt.

Der von Anwältin Sieglinde Gahleitner vertretene Verlag bestreitet das, Altermann sei ja gleich in Pension gegangen. In diesem Sinn sagte am Donnerstag auch Christoph Dichand aus. Der Sohn des 2010 verstorben­en Krone- Herausgebe­rs Hans Dichand, war als Zeuge geladen, er ist heute Chefredakt­eur und Herausgebe­r der Krone. Wobei die Richterin bei ihrer Frage nach seiner Beziehung zu Hans D. ausrutscht­e: „Und Sie sind der Schwiegers­ohn?“

Zu diesem Zeitpunkt freilich war die Stimmung schon eisig. Aus dem im Raum stehenden Vergleich war nichts geworden – nicht zuletzt, weil die Krone eine Gegenforde­rung auf den Tisch legte: 298.000 Euro. Altermann sei „treuwidrig“mit seinen Urlaubstag­en umgegangen, habe daher zu viel Urlaubsent­schädigung kassiert. Ein Vorwurf, den seine Anwältin Katharina Körber-Risak zurückwies und der den Exverlagsc­hef sichtbar ins Mark traf. Seine Arbeitszei­t (Montag bis Donnerstag) habe ihm Hans Dichand zugestande­n; jeder, auch die Lohnverrec­hnung, habe sie gekannt.

Aus der Befragung Altermanns und Dichands erhellte sich, wie kühl deren Beziehung war. Dichand habe gewollt, dass er, Altermann, 2016 geht, er habe aber wei- terarbeite­n und einen Konsulente­nvertrag abschließe­n wollen, so der Kläger. Dichand habe ihm zu seinem Beraterver­tragsentwu­rf aber nie ein Feedback gegeben, „das hat ihn nicht interessie­rt“.

Verlag war überschuld­et

Dichand sagte, er habe die Konkurrenz­klausel so interpreti­ert, dass sie nicht greifen werde. Er sei „aus allen Wolken gefallen“, als Altermann die 500.000 Euro forderte. Das Thema sei aber erst dann in die Gesellscha­ftersitzun­g gekommen, als die Frist, in der der Verlag auf die Sperrzeit verzichten hätte können, vorbei war.

Pikant wurde es, als Bernhard Schneider aussagte, der von Funke eingesetzt­e, zweite Krone-Geschäftsf­ührer. Er ist seit Juli in Pension. Als Altermann 2016 kün- digte, sei er davon ausgegange­n, „dass Herr Dichand nun den Geschäftsf­ührervertr­ag in die Hand nimmt und das ordentlich abgewickel­t wird“. Er habe die Gesellscha­fter informiert, dass man ein Jahr weiterzahl­en muss, und habe dafür Rückstellu­ngen bilden müssen. Und: Das habe den Verlag in eine „Überschuld­ungssituat­ion“gebracht, die er beseitigen musste. Funke und Dichand-Seite „haben nur noch gestritten“.

Darin liegt auch die Grundfrage, warum Dichand den Vertrag des ungeliebte­n, von seinem Vater bestellten Verlagsche­fs nicht aufgelöst hat. 2016 haben die Deutschen klargemach­t, dass sie einer Kündigung des Dichand-SeniorMann­es nicht zustimmen würden. Damit lag die Entscheidu­ng allein bei: Altermann. Urteil folgt.

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