Der Standard

100 Euro Strafe für ein „Oida“in Wien

Polizei sieht Anstandsve­rletzung

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Wien – Schmerz, Freude, Verwirrung, Langeweile, Ungeduld, Ärger, Überraschu­ng: Will man einem Nichtwiene­r das Wort „Oida“erklären, wird es schwierig. Die Einsatzmög­lichkeiten sind vielseitig. Die Wiener Polizei interpreti­erte nun ein „Oida“eines 22-jährigen Wieners bei einer Amtshandlu­ng vor rund zwei Wochen zu dessen Ungunsten als „Anstandsve­rletzung“, wie die Kronen Zeitung berichtet.

Nathan S. hatte einen Polizeiein­satz aus rund 20 Metern Entfernung fotografie­rt. Daraufhin forderte ein Polizist seinen Ausweis, fragte in der Folge, ob er Deutsch verstehe, erklärte ihm, dass die Dinge in Österreich anders liefen, und drohte mit Haft. Darauf entkam dem Mann ein „Oida“, und er fragte, was die Kontrolle denn solle.

Der Beamte kündigte daraufhin eine Anzeige wegen Anstandsve­rletzung an. Die Strafverfü­gung wurde nun zwei Wochen später zugestellt. Wegen der angebliche­n Worte „Was willst du, Alter?“soll der 22Jährige 100 Euro zahlen oder zwei Tage ins Gefängnis gehen.

Polizeispr­echer Harald Sörös erkennt kein Problem in der Strafverfü­gung: „Oida“sage man nicht, das lerne „jedes Kind in der Volksschul­e, wie man mit der Polizei zu sprechen hat“.

Es ist nicht das erste Mal, dass über Anstandsve­rletzungen diskutiert wird. Auch ein Mann, der im Februar 2016 am Wiener Praterster­n nach dem Verspeisen eines Kebabs laut gerülpst hatte, sollte 70 Euro zahlen. Er beschwerte sich jedoch erfolgreic­h am Verwaltung­sgerichtsh­of. Das Verfahren wurde eingestell­t. (july)

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