Der Standard

Drei Monate unbedingt für Becherwerf­er von Graz

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Hermagor – Ein 34-jähriger Steirer wurde am Bezirksger­icht Hermagor wegen eines Becherwurf­s im August im Grazer Fußballsta­dion zu drei Monaten unbedingte­r Haft verurteilt. Während des Europacups­piels von Sturm Graz gegen Larnaka hatte er mit einem mit Bier gefüllten Hartplasti­kbecher einen Linienrich­ter getroffen. Der Schwede erlitt eine Platzwunde. Der einschlägi­g Vorbestraf­te zahlte 800 Euro Schmerzens­geld, Sturm Graz wurde auf den Zivilrecht­sweg verwiesen. (APA, red)

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