Regierung will Wunderheilungen künftig bestrafen
Um besonders abstruse Methoden zu ahnden, soll Ärztegesetz novelliert werden
Wien – Mit Wunderheilungen und anderen Formen der Scharlatanerie soll künftig strenger verfahren werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium vor, der sich derzeit in Begutachtung befindet.
Die türkis-blaue Bundesregierung will damit eine bestehende Gesetzeslücke schließen: In der aktuellen Fassung des Ärztegesetzes gilt der sogenannte Arztvorbehalt: Bei Verstößen droht eine Strafzahlung von bis zu 3600 Euro – aber nur dann, wenn die durchgeführten Methoden ein „Mindestmaß an Rationalität“erfüllen. Ein Urteil gegen einen selbsternannten Wunderheiler, der eine krebskranke Frau mit Handauflegen und Gebeten „behandelte“, wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben: Die durchgeführten Maßnahmen seien schlicht zu abstrus.
Durch diesen Vorbehalt würden sich „unprofessionelle heilkundliche Angebote, die regelmäßig auch gesundheitsgefährdend sein können, einer behördlichen Steuerung durch Verhängung von Verwaltungsstrafen entziehen“, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf aus dem Ministerium. Deshalb sehen die Beamten „dringlichen gesundheitspolitischen Handlungsbedarf“.
Mit der vorgesehenen Novelle soll auch die Definition des ärztlichen Berufsbilds um „komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren“erweitert werden – der Δtandard berichtete. Das soll die Verfolgung von Kurpfuschern erleichtern.
Welche Methoden unter diese Begriffe fallen sollen, ist nicht definiert – man arbeite gerade an einer Bestimmung, heißt es aus dem Ressort von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). (red)