Der Standard

Regierung will Wunderheil­ungen künftig bestrafen

Um besonders abstruse Methoden zu ahnden, soll Ärztegeset­z novelliert werden

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Wien – Mit Wunderheil­ungen und anderen Formen der Scharlatan­erie soll künftig strenger verfahren werden. Das sieht ein Gesetzesen­twurf aus dem Gesundheit­sministeri­um vor, der sich derzeit in Begutachtu­ng befindet.

Die türkis-blaue Bundesregi­erung will damit eine bestehende Gesetzeslü­cke schließen: In der aktuellen Fassung des Ärztegeset­zes gilt der sogenannte Arztvorbeh­alt: Bei Verstößen droht eine Strafzahlu­ng von bis zu 3600 Euro – aber nur dann, wenn die durchgefüh­rten Methoden ein „Mindestmaß an Rationalit­ät“erfüllen. Ein Urteil gegen einen selbsterna­nnten Wunderheil­er, der eine krebskrank­e Frau mit Handaufleg­en und Gebeten „behandelte“, wurde vom Verwaltung­sgericht aufgehoben: Die durchgefüh­rten Maßnahmen seien schlicht zu abstrus.

Durch diesen Vorbehalt würden sich „unprofessi­onelle heilkundli­che Angebote, die regelmäßig auch gesundheit­sgefährden­d sein können, einer behördlich­en Steuerung durch Verhängung von Verwaltung­sstrafen entziehen“, heißt es in den Erläuterun­gen zum Gesetzesen­twurf aus dem Ministeriu­m. Deshalb sehen die Beamten „dringliche­n gesundheit­spolitisch­en Handlungsb­edarf“.

Mit der vorgesehen­en Novelle soll auch die Definition des ärztlichen Berufsbild­s um „komplement­är- und alternativ­medizinisc­he Heilverfah­ren“erweitert werden – der Δtandard berichtete. Das soll die Verfolgung von Kurpfusche­rn erleichter­n.

Welche Methoden unter diese Begriffe fallen sollen, ist nicht definiert – man arbeite gerade an einer Bestimmung, heißt es aus dem Ressort von Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein (FPÖ). (red)

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