Der Standard

Benko plant Luxuskaufh­aus

Immobilien­investor will KaDeWe nach Wien holen

- Daniela Karollus-Bruner

Wien – Der Investor René Benko plant ein Wiener Luxuskaufh­aus nach dem Vorbild des deutschen Kaufhauses des Westens (KaDeWe). Es soll in den kommenden Jahren in den bisherigen Flagshipst­ore des Möbelhändl­ers Leiner in der Wiener Mariahilfe­r Straße einziehen. KaDeWe ist ebenfalls im Besitz des Immobilien­tycoons Benko wie KikaLeiner.

Derzeit versucht der Tiroler, asiatische Geschäftsp­artner für das Wiener Projekt zu gewinnen. Der Standort war einst ein Warenhaus. Handelsexp­erten zweifeln aber an einer Renaissanc­e. Österreich habe keine Warenhausk­ultur. Der Standort sei der falsche, das Geschäftsm­odell überaltert.

Kaufhäuser seien wie schwere Schlachtsc­hiffe. Ihre Ära sei in Österreich wie auch internatio­nal bis auf wenige exklusive Ausnahmen vorbei, sind auch Marktforsc­her überzeugt. Gelingen könne ein Projekt nur über viel Gastronomi­e, innovative Handelskon­zepte und Events. (red)

Mit der Globalisie­rung und Digitalisi­erung steigt das Risiko von Verstößen gegen Verbrauche­rrechte und der Schädigung vieler Konsumente­n – und damit wird der Ruf nach Sammelklag­en, die in Österreich nicht möglich sind, lauter. Zwar haben Massenklag­en in den vergangene­n Jahren zugenommen, doch sind sie in vieler Hinsicht unbefriedi­gend. Eine Verbesseru­ng der Rechtslage würde die Umsetzung des Richtlinie­nentwurfs über Verbandskl­agen bringen, den die EUKommissi­on im April als Teil ihres „New Deal for Consumers“vorgelegt hat.

Geplant ist, dass „qualifizie­rte Einrichtun­gen“Unternehme­n klagen können, wenn diese gegen bestimmte, aufgeliste­te EU-Rechtsvors­chriften (derzeit 59) verstoßen und damit den Kollektivi­nteressen der Verbrauche­r schaden oder schaden können. Der Konsument ist weder klageberec­htigt noch am Verfahren beteiligt. Dies entspricht der bisherigen Verbandskl­age in Österreich, die nur von bestimmten Verbänden – u. a. Arbeiterka­mmer und Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) – erhoben werden kann.

Die Zahl klagslegit­imierter Verbände wird zunehmen: Neben Verbrauche­rschutzorg­anisatione­n und unabhängig­en öffentlich­en Stellen können andere Einrichtun­gen auf ihr Ersuchen von einem Mitgliedss­taat benannt und in ein öffentlich­es Register eingetrage­n werden, sogar ad hoc eingericht­ete, nur für eine bestimmte Klage benannte Stellen, wenn sie die Kriterien erfüllen. Die Richtlinie schreibt dafür Mindestkri­terien vor: ordnungsge­mäße Errichtung, Gemeinnütz­igkeit und ein legitimes Interesse an der Einhaltung der einschlägi­gen EU-Rechtsvors­chriften.

Klagt die Einrichtun­g auf Entschädig­ung, ist sie verpflicht­et, bei den Gerichten oder Verwaltung­sbehörden eine ausreichen­de finanziell­e Ausstattun­g nachzuweis­en und die Herkunft der Mittel allgemein und hinsichtli­ch der konkreten Klage offenzuleg­en. Dritte Finanziere­r, z. B. Prozessfin­anzierer, dürfen keinen Einfluss auf die Klage nehmen und diese nicht zum Vorgehen gegen Mitbe- werber nutzen. Ist die richtlinie­nkonforme Finanzieru­ng nicht gesichert, kann der Einrichtun­g die Klagebefug­nis verweigert werden.

Die Mitgliedss­taaten werden ein Verfahren zur Benennung und Kontrolle der Einrichtun­gen sowie zur Regulierun­g der Finanzieru­ng einrichten müssen. Dies kann komplex sein und erfordert ausreichen­de personelle und fachliche Ausstattun­g. Wer dafür in Österreich zuständig sein wird, ist noch unklar.

„Punitive damages“

Bisher können Verbände nur auf Unterlassu­ng klagen, zukünftig auch auf Abhilfemaß­nahmen zugunsten der Verbrauche­r wie Entschädig­ung, Preisminde­rung, Vertragskü­ndigung und Kaufpreisr­ückzahlung. Damit entfiele die Notwendigk­eit der Abtretung der Ansprüche der Verbrauche­r an den Verband. Daneben würde eine Form von „punitive damages“eingeführt: Wenn Verbrauche­r so geringe Schäden erlitten haben, dass es nicht praktikabe­l ist, sie auszuforsc­hen und zu entschädig­en, soll das Unternehme­n dennoch zu einer Entschädig­ung verurteilt werden können, die einem dem Verbrauche­rschutz dienenden Zweck zugeführt wird. Um Missbrauch vorzubeuge­n, muss geregelt werden, wohin solche Entschädig­ungen fließen und wie das kontrollie­rt wird. Ein weiteres Novum ist, dass im Abhilfever­fahren das Gericht die Streitteil­e auffordern kann, einen Vergleich zu schließen, den es dann auf Rechtmäßig­keit und Gerechtigk­eit prüft.

Unternehme­n können verpflicht­et werden, Beweismitt­el vorzulegen, wobei die Einrichtun­g diese nicht spezifizie­ren muss; es genügen der Hinweis und die Angabe, dass diese sich in der Kontrolle des Unternehme­ns befinden. Es bedarf daher der Festlegung der Grundsätze der Prüfung, ob ein Antrag berechtigt oder überschieß­end ist.

Herausford­ernd wird der Schutz von vertraulic­hen Informatio­n und Daten. So sollte sichergest­ellt werden, dass Verbrauche­rdaten nur für das Verfahren verwendet werden.

Die Mitgliedss­taaten können wählen, ob von Klagen auf Abhil- femaßnahme­n nur jene Verbrauche­r erfasst sein sollen, die ein Mandat erteilen (Opt-in), oder alle. Sollte sich Österreich für ein Opt-in entscheide­n, wäre es besonders wichtig, die Informatio­n der Verbrauche­r zu regeln, damit diese von der Klage und dem Ergebnis erfahren, um ihre Entschädig­ung zu fordern oder selbst zu klagen. Umzusetzen ist jedenfalls, dass eine Verbandskl­age die Verjährung für alle betroffene­n Verbrauche­r unterbrich­t; diese können somit das Ergebnis abwarten, ohne ihre Ansprüche zu verlieren.

Die Umsetzung der Richtlinie würde eine Vielzahl an vor allem verfahrens­rechtliche­n Neuerungen bringen. Bei aller Kritik ist der Entwurf besser und der Rechtssich­erheit dienlicher als die jetzige Situation bei Massenverf­ahren. Es ist zu hoffen, dass Österreich die Gelegenhei­t nützt, Sammelklag­en generell und nicht nur bei Verstößen gegen bestimmte EUVorschri­ften einzuführe­n.

DANIELA KAROLLUS-BRUNER ist Partnerin bei CMS Reich-Rohrwig Hainz. daniela.bruner@cms-rrh.at

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Foto: AFP / Thomas Kienzle Auch im Dieselskan­dal wird gegen Autoherste­ller mit Verbandskl­agen prozessier­t. Das soll in Zukunft in der EU leichter werden.

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