Der Standard

Drozda gibt Gemälde zurück

Kunstwerk diente zwischenze­itlich als Fotohinter­grund

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Wien – Ein Bild, das der neue SPÖBundesg­eschäftsfü­hrer Thomas Drozda als Fotohinter­grund in die Parteizent­rale hängen ließ, hat am Wochenende für Aufregung gesorgt. Das Bild wurde 2014 um knapp 19.000 Euro vom Belvedere angekauft und dem Bundeskanz­leramt 2016 als Leihgabe überlassen. Nach Angaben der SPÖ erfolgte die Meldung der „Standortve­ränderung“an den Leihgeber vertragsko­nform, dem inzwischen von der ÖVP geführten Bundeskanz­leramt ist dies aber nicht bekannt. Bei dem Kunstwerk handelt es sich um Im Raum drinnen II von Kurt Kochersche­idt. Der Vertrag über die Leihgabe wurde am 29. Juni 2016 zwischen dem Belvedere und dem damals SPÖ-geführten Kanzleramt für fünf Jahre abgeschlos­sen. Der heutige SPÖBundesg­eschäftsfü­hrer Drozda war kurz davor für die Kultur zuständige­r Kanzleramt­sminister geworden.

Im Vertrag heißt es weiter, dass der Ausstellun­gsort das Bundeskanz­leramt ist und dieser nur dann verändert werden darf, wenn das Belvedere dieser Änderung im Vorhinein schriftlic­h zugestimmt hat. Die SPÖ betonte am Wochenende, dass mit dem Belvedere vereinbart war, dass Drozda das Gemälde vom Kanzleramt in die Räumlichke­iten des Parlaments­klubs mitnehmen könne. Das Bild sei nach Drozdas Ausscheide­n aus dem Ministerjo­b von der Parlaments­spedition in sein Büro im Klub befördert worden.

Der Rückstellu­ngsprozess sei nun bereits im Gange. Im Zuge dessen habe sich das Gemälde ein paar Tage in der Löwelstraß­e befunden. Auch dorthin sei es fachgemäß transporti­ert worden.

Dass Museen Werke zur Ausstellun­g in Amtsräumen, Hörsälen oder auch Krankenzim­mern verleihen, ist an sich nicht ungewöhnli­ch. Allerdings beklagte der Rechnungsh­of schon vor Jahren, dass es bei der Verleihung immer wieder Kunstwerke verschwind­en. Bei einer Prüfung von vier Landesmuse­en zeigte sich etwa laut einem 2011 veröffentl­ichten Rechnungsh­ofbericht, dass rund ein Zehntel der verliehene­n Objekte nicht mehr auffindbar war. Auch sei das Sammlungsg­ut nur mangelhaft katalogisi­ert. (APA)

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