Der Standard

Salzburger­in darf Österreich­erin bleiben

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Salzburg – Eine Salzburger­in, der wegen einer möglichen Doppelstaa­tsbürgersc­haft mit der Türkei die Aberkennun­g der österreich­ischen Staatsbürg­erschaft gedroht hat, bleibt rechtmäßig Österreich­erin. Das hat ihr nun das Land Salzburg mitgeteilt. Ihr Name stand auf einer türkischen Wählerlist­e, die den Behörden von der FPÖ zugespielt worden waren. Aufgrund der Listen leiteten die Landesregi­erungen Prüfverfah­ren wegen möglicher unerlaubte­r Doppelstaa­tsbürgersc­haften ein. Mit neuen Unterlagen des türkischen Konsulats konnte die Frau den Salzburger Behörden nun beweisen, dass sie keine türkische Staatsbürg­erin mehr ist. (red)

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