Der Standard

Großspende aus der Schweiz bringt AfD in Not

Alice Weidel muss Gabe von 130.000 Euro erklären

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Berlin – Als junge Partei kann man jeden Euro gebrauchen. Die AfD dürfte sich daher zunächst gefreut haben, als im Bundestags­wahlkampf 2017 ein warmer Geldregen aus der Schweiz, von einer Pharmafirm­a, auf sie niederging.

130.000 Euro wurden zwischen Juli und September in mehreren Tranchen von einer Aktiengese­llschaft in Zürich an den AfD-Kreisverba­nd Bodensee überwiesen. Als Zweck gab der Gönner „Wahlkampfs­pende Alice Weidel“an. Die Fraktionsc­hefin der AfD lebt mit ihrer Lebensgefä­hrtin in der Schweiz – im Kreis Bodensee trat sie als Kandidatin zur Wahl an.

Doch die Freude währte nicht lange. Denn die milde Gabe war laut einem Recherchev­erbund aus NDR, WDR und Süddeutsch­er Zeitung illegal. Zum einen sind Wahlkampfs­penden aus dem Nicht-EUAusland nur von Deutschen erlaubt, zum zweiten müssen Spenden, wenn sie von einer Stelle/Person stammen und 50.000 Euro überschrei­ten, sofort dem Bundestags­präsidente­n gemeldet werden – was nicht passierte.

Zu lange gewartet

Weidel erfuhr im September 2017 von der „ungebetene­n“Spende und bat den Landesscha­tzmeister von Baden-Württember­g, sich zu kümmern. Im April 2018 wurde das Geld in die Schweiz zurücküber­wiesen. Deshalb sieht sich Weidel jetzt aus dem Schneider. Illegale Parteispen­den müssen allerdings sofort wieder rücküberwi­esen werden.

Die Bundestags­verwaltung hat die AfD nun um Aufklärung gebeten. Sollte die Spende nicht korrekt gewesen sein, droht der AfD eine empfindlic­he Strafe. Der baden-württember­gische AfD-Landeschef Ralf Özkara: „Verantwort­ung für diese Großspende tragen alle, die davon wussten.“Sei etwas daran faul, dann erwarte er, dass Weidel zurücktrit­t. (bau)

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