Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Alfred Noll
Justiz geht Verdacht auf Steuerhinterziehung nach
Wien – Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien führt Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt Alfred Noll, einen Nationalratsabgeordneten der Liste Pilz. Es geht um den Verdacht der Abgabenhinterziehung. Die Ermittlungen beruhen auf einer Anzeige von Juli dieses Jahres, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, am Dienstag auf Anfrage des
Ansuchen auf Aufhebung der Immunität zur Strafverfolgung gebe es nicht, weil die Ermittlungen nicht im Zusammenhang mit Nolls politischer Tätigkeit stehen.
Der Abgeordnete bestätigt die Ermittlungen. Laut ihm hat sich ein Artikel des
in den Akt des Finanzamt-Betriebsprüfers „verirrt“. Der Akt bestehe laut seinem Steuerberater nur aus diesem Artikel, erklärt Noll. Mehr wolle er dazu nicht sagen, das werde er tun, wenn die Sache eingestellt sei. In dem genannten Artikel vom 29. September 2017 ging es um Rückgabeverfahren, die Noll betreut, und um frühere Streitigkeiten mit der Israelitischen Kultusgemeinde rund um diese Themen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anzeige gegen ÖVP und FPÖ
Nolls Parteikollegen Peter Pilz und Maria Stern haben am Dienstag wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze durch ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl 2017 eine Strafanzeige eingebracht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft solle prüfen, ob strafrechtlich relevantes Verhalten im Hinblick auf Förderungsmissbrauch oder Untreue vorliege.
Wie berichtet, hat die ÖVP nach eigenen Angaben knapp 13 Millionen Euro für ihren Wahlkampf ausgegeben, die FPÖ 10,7 Millionen. Gesetzlich erlaubt sind nur sieben Millionen. Die SPÖ lag mit 7,4 Millionen Euro leicht über dieser Grenze, die anderen Parteien überschritten sie nicht.
Die Anzeige basiert auf einem Gutachten des Rechtsanwalts Richard Soyer. Dieser geht von einem „Anfangsverdacht in Richtung Förderungsmissbrauch“aus, stärker seien aber die „Anhaltspunkte für die Annahme eines Anfangsverdachts in Richtung Untreue“. „In beiden Fällen richtet sich der Anfangsverdacht gegen unbekannte Täter im Kreis und Umfeld der außenvertretungsbefugten Personen der ÖVP und FPÖ.“