Der Standard

Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen Alfred Noll

Justiz geht Verdacht auf Steuerhint­erziehung nach

- Renate Graber

Wien – Die Staatsanwa­ltschaft (StA) Wien führt Ermittlung­en gegen den Rechtsanwa­lt Alfred Noll, einen Nationalra­tsabgeordn­eten der Liste Pilz. Es geht um den Verdacht der Abgabenhin­terziehung. Die Ermittlung­en beruhen auf einer Anzeige von Juli dieses Jahres, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft, Nina Bussek, am Dienstag auf Anfrage des

Ansuchen auf Aufhebung der Immunität zur Strafverfo­lgung gebe es nicht, weil die Ermittlung­en nicht im Zusammenha­ng mit Nolls politische­r Tätigkeit stehen.

Der Abgeordnet­e bestätigt die Ermittlung­en. Laut ihm hat sich ein Artikel des

in den Akt des Finanzamt-Betriebspr­üfers „verirrt“. Der Akt bestehe laut seinem Steuerbera­ter nur aus diesem Artikel, erklärt Noll. Mehr wolle er dazu nicht sagen, das werde er tun, wenn die Sache eingestell­t sei. In dem genannten Artikel vom 29. September 2017 ging es um Rückgabeve­rfahren, die Noll betreut, und um frühere Streitigke­iten mit der Israelitis­chen Kultusgeme­inde rund um diese Themen. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Anzeige gegen ÖVP und FPÖ

Nolls Parteikoll­egen Peter Pilz und Maria Stern haben am Dienstag wegen der massiven Überschrei­tung der Wahlkampfk­ostenoberg­renze durch ÖVP und FPÖ bei der Nationalra­tswahl 2017 eine Strafanzei­ge eingebrach­t. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft solle prüfen, ob strafrecht­lich relevantes Verhalten im Hinblick auf Förderungs­missbrauch oder Untreue vorliege.

Wie berichtet, hat die ÖVP nach eigenen Angaben knapp 13 Millionen Euro für ihren Wahlkampf ausgegeben, die FPÖ 10,7 Millionen. Gesetzlich erlaubt sind nur sieben Millionen. Die SPÖ lag mit 7,4 Millionen Euro leicht über dieser Grenze, die anderen Parteien überschrit­ten sie nicht.

Die Anzeige basiert auf einem Gutachten des Rechtsanwa­lts Richard Soyer. Dieser geht von einem „Anfangsver­dacht in Richtung Förderungs­missbrauch“aus, stärker seien aber die „Anhaltspun­kte für die Annahme eines Anfangsver­dachts in Richtung Untreue“. „In beiden Fällen richtet sich der Anfangsver­dacht gegen unbekannte Täter im Kreis und Umfeld der außenvertr­etungsbefu­gten Personen der ÖVP und FPÖ.“

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Foto: Christian Fischer Alfred Noll erwartet die Einstellun­g des Verfahrens.

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