EU-Gericht kippt Regelung gegen Sozialdumping
Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof hat eine Regelung gegen Sozialdumping gekippt. Eine in Österreich vom Auftraggeber zu zahlende Sicherheit für ausländische Dienstleister verstoße gegen EU-Recht. Ein Unternehmen aus Slowenien hatte Bauarbeiten an einem Einfamilienhaus in Kärnten durchgeführt. Das Unternehmen verlangte vom Auftraggeber noch ausstehenden Restwerklohn, was dieser mit dem Hinweis ablehnte, diesen in Form einer Sicherstellung abgeführt zu haben. (APA)