Der Standard

Kopftuchge­setz

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Die SPÖ wird bei einem Kopftuchve­rbot an Volksschul­en nicht mitmachen. Das ist sehr vernünftig.

Dieses Verbot ist eine Idee der FPÖ, bei der die ÖVP wieder einmal folgen musste. Ursprüngli­ch signalisie­rte die SPÖ (ebenso wie die Neos) grundsätzl­iche Verhandlun­gsbereitsc­haft. Allerdings mit dem entscheide­nden Zusatz, dass es nicht nur bei diesem isolierten Verbot bleiben dürfe, sondern dass begleitend­e Integratio­nsmaßnahme­n gesetzt würden. Dazu war die Regierung nicht bereit, da es ihr anscheinen­d nur um eine symbolisch­e Maßnahme oder eine Schikane geht.

Die kommende SPÖ-Vorsitzend­e Pamela Rendi-Wagner sprach von einem erneuten Husch-Pfusch-Gesetz. Der Zuständige, Bildungsmi­nister Heinz Faßmann, meinte, das Kopftuchve­rbot brauche „eine breite rechtliche Absicherun­g“. Wollte er damit vielleicht andeuten, dass so ein Kopftuchve­rbot verfassung­srechtlich bedenklich sein könnte? Selbstvers­tändlich muss man sich über religiös motivierte Kopftücher für acht- oder zehnjährig­e Mädchen Gedanken machen. Aber wenn man eine religiöse Tradition, die oft auch nur ganz einfach eine Tradition ist, für gesellscha­ftlich unerwünsch­t hält, muss man mehr tun als bloß verbieten. Diese Mühe will sich die türkisblau­e Regierung aber nicht machen. Deshalb sollte man ihr bei dieser fragwürdig­en Maßnahme nicht helfen.

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