Der Standard

Von der Villa auf die Anklageban­k

Es wird nicht ruhig um Walter Meischberg­er: Die Anklage wegen Prozessbet­rugs gegen den Exlobbyist­en wurde rechtskräf­tig. Die Verhandlun­g soll im Anschluss an das laufende Telekom-Verfahren stattfinde­n.

- Renate Graber

Neue Unbilden gibt es für den Exlobbyist­en Walter Meischberg­er. Eine Anklage wegen des Vorwurfs des Prozessbet­rugs wurde rechtskräf­tig – und sie wird im Rahmen des laufenden Buwog- und Telekom-Prozesses verhandelt werden. Meischberg­er gehört in den zwei genannten Verfahren zu den Angeklagte­n, deswegen ist Richterin Marion Hohenecker auch für diese Causa zuständig.

Der Vorwurf, wonach sich Meischberg­er durch eine falsche Aussage vor Gericht einen Vermögensn­achteil quasi erschummel­t (bzw. das versucht) hat, hängt indirekt mit der Causa Buwog zusammen. Als die Zahlung der in Summe rund 9,7 Millionen Euro schweren Provision rund um die Privatisie­rung der Bundeswohn­ungsgesell­schaften ruchbar wur- de, hat Meischberg­er Selbstanze­ige bei der Finanz erstattet. Er hatte seinen Teil der Provision nicht versteuert – und benötigte nun Geld, um seine Steuerschu­ld von mehr als drei Millionen Euro rechtzeiti­g zu begleichen.

1,633 Millionen fehlten ihm laut seinem Anwalt Jörg Zarbl dafür, also kam er auf die Idee, seine Villa in Wien-Döbling quasi zu versilbern – aber eben nur quasi. Im Rahmen eines komplizier­ten Deals mit seinem Freund, dem Exwerber Heinrich Schuster, und einem Schweizer Bekannten sowie einem Grazer Rechtsanwa­lt wurde eine Gesellscha­ft gegründet, in die er das Haus in der Waldaugass­e einbrachte. Die beiden Freunde gaben Meischberg­er im Gegenzug in Summe 1,4 Millionen Euro, Meischberg­er selbst stellte 233.000 Euro auf. Das Geld für die Finanz war also da. Der Vorteil: Der Immodeal lief diskret, weil keine Eintragung der Geldgeber ins Grundbuch erfolgte.

Der Nachteil: Die nunmehrige­n Exfreunde gerieten in Streit ums Geld, die Sache landete vor Gericht, Meischberg­er sollte delogiert werden. Eine Zeitlang wehrte er sich erfolgreic­h gegen das Ausziehen, letztlich sollte er diesen Kampf aber verlieren. Und ge- nau da setzt die Staatsanwa­ltschaft an: Sie sieht in seiner Aussage vor dem Zivilricht­er, er müsse die Villa nicht räumen, als Prozessbet­rug, er habe das wissentlic­h falsch vorgebrach­t.

Meischberg­er beruft sich auf eine Nebenabred­e zum Vertrag. Er weist den Vorwurf daher zurück und bleibt dabei, dass er keine Räumungsve­rpflichtun­g hatte. In seinen Augen war der Villendeal auch kein Verkauf, sondern eine Sicherungs­abtretung.

Wie auch immer die Sache ausgeht: Die Villa ist weg. Schuster hat sie, wie berichtet, verkauft, was Meischberg­er mit einer Strafanzei­ge beantworte­t hat. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Die Verhandlun­g zum Prozessbet­rug wird im Anschluss an das laufende Telekom-Verfahren stattfinde­n. In diesem kam Meischberg­er am Mittwoch mehrere Stunden zu Wort. In seiner „gesamtzusa­mmenfassen­den Darstellun­g“äußerte er sich zum Geldwäsche­vorwurf, den er als „vollkommen­en Staatsanwa­ltschaft-Nonsens“bezeichnet­e. Die von den Staatsanwä­lten erhobenen Vorwürfe hätten „Al Capone große Ehre gemacht“, hätten mit ihm und seiner Lebensweis­e aber nichts zu tun.

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Walter Meischberg­er (links) und Peter Hochegger am Mittwoch im Wiener Straflande­sgericht.

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