Der Standard

Mehr Grundstück­e, ausreichen­d Spielraum

Die Wiener Bauordnung­snovelle ist verfassung­srechtlich gut begründet

- Josef Ostermayer

Die Förderung des Wohnbaus ist eine wichtige Aufgabe der Länder, um Wohnen leistbar zu halten. Steigende Grundstück­spreise reduzieren die Wirkung dieser Förderung. Heißt: Je höher die Grundstück­spreise, umso weniger wirken die Wohnbauför­derungsmit­tel. Oder anders formuliert: Je höher die Liegenscha­ftspreise steigen, umso weniger Flächen stehen für geförderte­n Wohnbau für breite Bevölkerun­gsschichte­n zur Verfügung. Zur Verdeutlic­hung: Allein seit der Jahrtausen­dwende ist Wien um die Bevölkerun­g von Graz angewachse­n. Und: Die Fläche der Stadt bleibt gleich. Wird nicht gegengeste­uert, führt die hohe Nachfrage nach Boden zu einem weiteren Preisansti­eg. Genau das hat die Stadt Wien mit der aktuellen Bauordnung­snovelle in verfassung­srechtlich gut begründete­r Art gemacht und eine neue Widmungska­tegorie namens „geförderte­r Wohnbau“beschlosse­n, die bei neuen Grundstück­swidmungen eine strikte Preisoberg­renze auf zwei Drittel der Fläche vorsieht.

Sie nützt damit den vom Verfassung­sgerichtsh­of in zwei Entscheidu­ngen definierte­n Gestaltung­sspielraum, um leistbares Wohnen als öffentlich­es Interesse festzuschr­eiben. Als praktische Handlungsa­nleitungen wurden dazu auch die Planungsgr­undlagen im Wiener Gemeindera­t beschlosse­n. Ein gutes Rüstzeug für die Verantwort­lichen.

Diese Planungsgr­undlagen bieten ausreichen­d Spielraum, um die Zweidritte­lregelung für den geförderte­n Wohnbau in wirtschaft­lich sinnvolle Konzepte umzusetzen. Insoweit sind auch die von ÖVI-Bauträgers­precher Klaus Wolfinger an dieser Stelle (siehe „Meilenstei­n für leistbares Wohnen?“, der Δtandard vom 21. 11. 2018) formuliert­en Befürchtun­gen über einen Wohnbausto­pp unbegründe­t. Sehen doch die Ausführung­sbestimmun­g auch Abweichung­en von der Zweidritte­lquote in sachlich begründete­n Fällen durch Beschluss der Stadtentwi­cklungskom­mission vor.

Nicht erst dieser Tage richten sich viele Blicke nach Wien, ausländisc­he Delegation­en informiere­n sich ebenso über das gut funktionie­rende Wiener Wohnbaumod­ell. „So geht Wohnen“, titelte etwa kürzlich die Süddeutsch­e Zeitung. Die Bauordnung­snovelle und mit ihr die Widmungska­tegorie sind davon ein neuer grundlegen­der Baustein.

JOSEF OSTERMAYER ist Chef der Sozialbau AG, Obmann der Landesgrup­pe Wien im Verband gemeinnütz­iger Bauvereini­gungen und ehemaliger Politiker.

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