Der Standard

Im Wellnessho­tel gilt für Umsatzsteu­er kein Package

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Wien – Ein Fünf-Sterne-Wellnessho­tel bietet Spaleistun­gen dem Gast teils einzeln, teils als Package mit Übernachtu­ng an – und verrechnet­e beim Paket zur Gänze den begünstigt­en Umsatzsteu­ersatz von zehn Prozent, der für Beherbergu­ngskosten gilt. Der VwGH erklärte dies für unzulässig. Ebenso falsch handelte das BFG, das das Gesamtentg­elt für das Paket vorrangig den dem Normalsteu­ersatz unterliege­nden Spa-Leistungen zuordnete. Die Aufteilung zwischen zehn und 20 Prozent USt müsse sich nach den Einzelverk­aufspreise­n von Zimmer und Wellness richten. (VwGH 27.6.2018, Ra 2016/15/0075)

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