Marktprämien statt Einspeisetarife bei Ökostrom
Punktation zum „Erneuerbaren-Ausbau- Gesetz“beschlossen – wirksam ab 2020
Wien – Im Herbst wurde sie angekündigt, nun ist sie da: Am Mittwoch hat der Ministerrat die Punktation zum langerwarteten neuen Ökostromgesetz beschlossen. Das „Erneuerbaren-AusbauGesetz 2020“, wie das noch mit Leben zu erfüllende Papier in der Juristensprache heißt, sieht ein Abgehen vom bisherigen System fixer Einspeisetarife vor. Stattdessen soll es künftig einen Mix aus Marktprämien und Investitionsförderungen geben. Damit, so die Hoffnung der Regierung, könnte die Stromerzeugung aus Wind, Sonne und Biomasse deutlich ausgebaut und rascher in den Markt integriert werden.
Statt 13 Jahre fixer Einspeisetarife soll es künftig 20 Jahre lang flexible Marktprämien geben. Streitpunkt ist noch, nach welchen Kriterien die Marktprämie festge- legt wird. Jedenfalls soll das 2020 in Kraft tretende Gesetz dazu beitragen, den Gesamtanteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf 45 bis 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Österreich zu erhöhen und 100 Prozent des Stromverbrauchs mit „Grünstrom“zu decken. Lob für die Marschrichtung kam am Mittwoch von der E-Wirtschaft, Kritik unter anderem von der SPÖ. (stro)