Huawei-Affäre belastet Börsen
Technologiewerte sacken nach Verhaftung ab
Vancouver/Wien – Die Festnahme der Finanzchefin des chinesischen Netzwerkausrüsters und Handyherstellers Huawei hat die Furcht vor einer Eskalation des Handelsstreits zwischen den USA und China an den Börsen neu entfacht. Weltweit gingen die Aktienmärkte auf Talfahrt. Technologiewerte standen besonders unter Druck. Der deutsche Dax sank auf ein Zweijahrestief. Auch der Wiener Leitindex ATX gab mehr als drei Prozent nach. „Schwer vorstellbar, dass diese Entwicklung zu einer Deeskalation im Zollstreit zwischen den USA und China beiträgt“, sagte der Analyst Gregor Kuhn von Emden Research.
Huawei-Managerin Meng Wanzhou – die Tochter des Firmengründers – war am Wochenende in Kanada festgenommen worden. Sie soll an die USA ausgeliefert werden, die dem Unternehmen Verstoß gegen die Iran-Sanktionen vorwirft. Darüber hinaus drängen die USA ihre Verbündeten, wegen Sicherheitsbedenken keine Geschäfte mehr mit Huawei zu machen.
Unterdessen wächst auch in Afrika die Skepsis gegenüber chinesischen Interessen auf dem Kontinent. Seit 15 Jahren investiert China dort im großen Stil. Doch immer mehr Länder wie Dschibuti, Kenia oder Sambia landen so in der chinesischen Schuldenfalle. Dschibuti ist etwa mit 88 Prozent seines Bruttoinlandprodukts beim Reich der Mitte verschuldet. Ärger und Widerstand in den Ländern wachsen. (red)
Wien – Die Berichte kommen, unabhängig voneinander, aus verschiedenen Sozialeinrichtungen, die für Obdachlose und Menschen am untersten Ende der Einkommenspyramide arbeiten. Im Auftrag des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) überprüfe die Polizei in Wien Menschen aus osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten, die dem Anschein nach mittellos sind, zunehmend engmaschig – und fordere sie zur Ausrei- se auf – heißt es bei der NGO Bettellobby und der Straßenzeitung Augustin.
Auch bei Obdach Wien, einer Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien (FSW), die in der Bundeshauptstadt 24 Sozialeinrichtungen betreibt, bestätigt ein Sprecher „diese Wahrnehmung“.
„Das geht zum Beispiel so: Eine Polizeistreife hält einen AugustinStraßenverkäufer an, fordert ihn auf, sich auszuweisen, und überprüft die Person. Liegt gegen diese eine rechtskräftige Ausweisung vor‚ drückt sie ihr eine Information über die ‚ Verpflichtung zur Ausreise‘ in die Hand“, schildert Bernhard Wernitznig, Sozial- und Vertriebsmitarbeiter beim Augustin.
Vielfach seien Roma aus der Slowakei, Ungarn, Bulgarien oder Rumänien – sie bilden bei den Augustin- Straßenverkäufern die Mehrheit – von diesen Amtshandlungen betroffen: „Von unseren rund 400 Verkäufern sind es aktuell rund 30“. Bei der Bettellobby bestätigt eine Mitarbeiterin dieses Vorgehen.
Dem liegt ein derartiges Schreiben vor. „Gegen Sie wurde eine Ausweisung erlassen und besteht für Sie nun die Verpflichtung zur unverzüglichen oder fristgerechten Ausreise“, ist darin zu lesen. Mit dabei ist ein in der österreichischen Botschaft des Heimatlandes abzustempelnder „Nachweis über die erfolgte Ausreise“. Peter Marhold, Obmann des fremdenrechtlichen Beratungsvereins Helping Hands, schätzt das Dokument als „Einschüchterungsversuch“ein – zumal darin auch von möglicher „erzwungener Abschiebung“und Schubhaft die Rede ist, was im Fall von EU-Bürgern nur im Fall zusätzlicher Ausweisungsgründe wie Straffälligkeit rechtmäßig wäre. Im Grunde, so Marhold, täten die Betroffenen den Regeln genüge, „wenn sie kurz nach Bratislava und wieder zurück fahren – und den Fahrschein als Beleg ihrer Ausreise aufheben“.
Tatsächlich dürfen EU-Bürger innerhalb der Union frei reisen – mit nur wenigen Auflagen. Halten sie sich längerfristig in einem anderen Mitgliedstaat auf, sind sie verpflichtet, sich dort spätestens vier Monate nach der Einreise anzumel- den. Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen – auch mit einem Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze – oder wenn sie über Krankenversicherung und Unterhaltsmittel verfügen.
Aus dem Innenministerium heißt es auf Anfrage des
die Ausreiseaufforderungen würden nicht auf offener Straße, sondern in den Polizeiinspektionen ausgefolgt. Eine Statistik, wie oft dies 2018 bisher geschah, gebe es noch nicht.