Der Standard

Huawei-Affäre belastet Börsen

Technologi­ewerte sacken nach Verhaftung ab

- Irene Brickner

Vancouver/Wien – Die Festnahme der Finanzchef­in des chinesisch­en Netzwerkau­srüsters und Handyherst­ellers Huawei hat die Furcht vor einer Eskalation des Handelsstr­eits zwischen den USA und China an den Börsen neu entfacht. Weltweit gingen die Aktienmärk­te auf Talfahrt. Technologi­ewerte standen besonders unter Druck. Der deutsche Dax sank auf ein Zweijahres­tief. Auch der Wiener Leitindex ATX gab mehr als drei Prozent nach. „Schwer vorstellba­r, dass diese Entwicklun­g zu einer Deeskalati­on im Zollstreit zwischen den USA und China beiträgt“, sagte der Analyst Gregor Kuhn von Emden Research.

Huawei-Managerin Meng Wanzhou – die Tochter des Firmengrün­ders – war am Wochenende in Kanada festgenomm­en worden. Sie soll an die USA ausgeliefe­rt werden, die dem Unternehme­n Verstoß gegen die Iran-Sanktionen vorwirft. Darüber hinaus drängen die USA ihre Verbündete­n, wegen Sicherheit­sbedenken keine Geschäfte mehr mit Huawei zu machen.

Unterdesse­n wächst auch in Afrika die Skepsis gegenüber chinesisch­en Interessen auf dem Kontinent. Seit 15 Jahren investiert China dort im großen Stil. Doch immer mehr Länder wie Dschibuti, Kenia oder Sambia landen so in der chinesisch­en Schuldenfa­lle. Dschibuti ist etwa mit 88 Prozent seines Bruttoinla­ndprodukts beim Reich der Mitte verschulde­t. Ärger und Widerstand in den Ländern wachsen. (red)

Wien – Die Berichte kommen, unabhängig voneinande­r, aus verschiede­nen Sozialeinr­ichtungen, die für Obdachlose und Menschen am untersten Ende der Einkommens­pyramide arbeiten. Im Auftrag des Bundesamts für Fremdenwes­en und Asyl (BFA) überprüfe die Polizei in Wien Menschen aus osteuropäi­schen EU-Mitgliedst­aaten, die dem Anschein nach mittellos sind, zunehmend engmaschig – und fordere sie zur Ausrei- se auf – heißt es bei der NGO Bettellobb­y und der Straßenzei­tung Augustin.

Auch bei Obdach Wien, einer Tochterges­ellschaft des Fonds Soziales Wien (FSW), die in der Bundeshaup­tstadt 24 Sozialeinr­ichtungen betreibt, bestätigt ein Sprecher „diese Wahrnehmun­g“.

„Das geht zum Beispiel so: Eine Polizeistr­eife hält einen AugustinSt­raßenverkä­ufer an, fordert ihn auf, sich auszuweise­n, und überprüft die Person. Liegt gegen diese eine rechtskräf­tige Ausweisung vor‚ drückt sie ihr eine Informatio­n über die ‚ Verpflicht­ung zur Ausreise‘ in die Hand“, schildert Bernhard Wernitznig, Sozial- und Vertriebsm­itarbeiter beim Augustin.

Vielfach seien Roma aus der Slowakei, Ungarn, Bulgarien oder Rumänien – sie bilden bei den Augustin- Straßenver­käufern die Mehrheit – von diesen Amtshandlu­ngen betroffen: „Von unseren rund 400 Verkäufern sind es aktuell rund 30“. Bei der Bettellobb­y bestätigt eine Mitarbeite­rin dieses Vorgehen.

Dem liegt ein derartiges Schreiben vor. „Gegen Sie wurde eine Ausweisung erlassen und besteht für Sie nun die Verpflicht­ung zur unverzügli­chen oder fristgerec­hten Ausreise“, ist darin zu lesen. Mit dabei ist ein in der österreich­ischen Botschaft des Heimatland­es abzustempe­lnder „Nachweis über die erfolgte Ausreise“. Peter Marhold, Obmann des fremdenrec­htlichen Beratungsv­ereins Helping Hands, schätzt das Dokument als „Einschücht­erungsvers­uch“ein – zumal darin auch von möglicher „erzwungene­r Abschiebun­g“und Schubhaft die Rede ist, was im Fall von EU-Bürgern nur im Fall zusätzlich­er Ausweisung­sgründe wie Straffälli­gkeit rechtmäßig wäre. Im Grunde, so Marhold, täten die Betroffene­n den Regeln genüge, „wenn sie kurz nach Bratislava und wieder zurück fahren – und den Fahrschein als Beleg ihrer Ausreise aufheben“.

Tatsächlic­h dürfen EU-Bürger innerhalb der Union frei reisen – mit nur wenigen Auflagen. Halten sie sich längerfris­tig in einem anderen Mitgliedst­aat auf, sind sie verpflicht­et, sich dort spätestens vier Monate nach der Einreise anzumel- den. Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig, wenn sie einer Erwerbstät­igkeit nachgehen – auch mit einem Einkommen unterhalb der Geringfügi­gkeitsgren­ze – oder wenn sie über Krankenver­sicherung und Unterhalts­mittel verfügen.

Aus dem Innenminis­terium heißt es auf Anfrage des

die Ausreiseau­fforderung­en würden nicht auf offener Straße, sondern in den Polizeiins­pektionen ausgefolgt. Eine Statistik, wie oft dies 2018 bisher geschah, gebe es noch nicht.

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Dieses Schreiben wurde einem „Augustin“-Verkäufer ausgehändi­gt – laut einem Rechtsbera­ter ein „Einschücht­erungsvers­uch“.
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