Gemeinde hat sich Seepromenade ersessen
Wien – Eine Marktgemeinde an einem Salzkammergutsee hat erfolgreich gegen einen Grundbesitzer geklagt, der die Nutzung eines Teils der Seepromenade, die über sein Grundstück läuft, verhindern wollte. Dadurch hätte sich die Promenade um fast die Hälfte verschmälert, was die gefahrlose Ausübung von unterschiedlichen Freizeitaktivitäten – Fußgänger, Radfahrer und gelegentlicher Pkw-Verkehr – behindert hätte. Die Promenade hatte seit 1950 die volle Breite, die Gemeinde hat sich dadurch das Recht des Gehens und Fahrens zugunsten der Allgemeinheit ersessen (OGH, 17. 10. 2018, 1 ob 151/18i).