Der Standard

Gemeinde hat sich Seepromena­de ersessen

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Wien – Eine Marktgemei­nde an einem Salzkammer­gutsee hat erfolgreic­h gegen einen Grundbesit­zer geklagt, der die Nutzung eines Teils der Seepromena­de, die über sein Grundstück läuft, verhindern wollte. Dadurch hätte sich die Promenade um fast die Hälfte verschmäle­rt, was die gefahrlose Ausübung von unterschie­dlichen Freizeitak­tivitäten – Fußgänger, Radfahrer und gelegentli­cher Pkw-Verkehr – behindert hätte. Die Promenade hatte seit 1950 die volle Breite, die Gemeinde hat sich dadurch das Recht des Gehens und Fahrens zugunsten der Allgemeinh­eit ersessen (OGH, 17. 10. 2018, 1 ob 151/18i).

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