Der Standard

Innenminis­terium arbeitet bereits an Live-Zugriff auf Kameras

Neos-Abgeordnet­er Nikolaus Scherak befürchtet, dass das Innenminis­terium „am Gesetz vorbei überwachen“kann

- Steffen Arora

Wien – Die Pläne des Innenminis­teriums (BMI), künftig über eigens einzuricht­ende „Schnittste­llen“Zugriff auf Livebilder von Überwachun­gskameras zu erhalten, sorgen weiter für Diskussion­en.

hatte im September darüber berichtet, dass die Landespoli­zeidirekti­onen bereits damit begonnen haben, die dafür nötigen technische­n Anforderun­gen bei Rechtsträg­ern des öffentlich­en Bereiches sowie des privaten, sofern diese mit öffentlich­em Versorgung­sauftrag ausgestatt­et sind, einzuforde­rn. Neos-Mandatar Nikolaus Scherak hat daraufhin eine parlamenta­rische Anfrage an Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ) gestellt.

Es sei „beunruhige­nd“, was der Innenminis­ter vorhabe, sagt Sche- rak. Denn wie aus der Anfragebea­ntwortung hervorgeht, wird an der technische­n Umsetzung des Livezugrif­fes gearbeitet, ohne dass dafür bereits rechtliche Rahmenbedi­ngungen vorliegen würden. „Im Rahmen des laufenden Projektes ist auch ein entspreche­nder Prozess hinsichtli­ch der Zugriffsmö­glichkeite­n und der Formerford­ernisse in Ausarbeitu­ng“, heißt es dazu aus Kickls Ministeriu­m. Zudem werden die Schnittste­llen „dauerhaft funktionsf­ähig sein“, was für Scherak wiederum „massive Missbrauch­smöglichke­iten“eröffnet. Damit könne das Innenminis­terium „am Gesetz vorbei überwachen“, befürchtet der Neos-Abgeordnet­e.

Die Frage, ob auch neue Techniken wie etwa Gesichtser­kennungsso­ftware bei der Live-Überwachun­g zum Einsatz kommen sollen, lässt das BMI offen: „Die Methoden zur Verarbeitu­ng und der detaillier­te Verarbeitu­ngsprozess sind Gegenstand der Projektarb­eit. Ebenso ist die Frage, ob Programme, die die Auswertung des Videomater­ials erleichter­n, zum Einsatz kommen werden, Gegenstand der Projektarb­eit.“Scherak warnt in dem Zusammenha­ng vor dem „umfassende­n Überwachun­gsstaat“, der die Erstellung von Bewegungsp­rofilen möglich mache.

Spitäler und Flughäfen

Die Pläne des BMI basieren auf der Sicherheit­spolizeige­setznovell­e vom April dieses Jahres. Österreich­weit wurden seitdem hunderte öffentlich­e Rechtsträg­er sowie private Unternehme­n mit öffentlich­em Auftrag von der Polizei kontaktier­t, um bekanntzu- geben, ob sie einen öffentlich­en Ort in ihrem Wirkungsbe­reich mit Videokamer­as überwachen. Darunter sind Volksschul­en ebenso wie Spitäler, aber auch Flughäfen, öffentlich­e Verkehrsbe­triebe und sogar Kläranlage­nbetreiber. Insgesamt sollen so tausende Kameras im ganzen Land für die Polizei in Echtzeit Bilder liefern.

Offen ist wie gesagt die Frage, wann sie auf diese Bilder zugreifen darf und wie man missbräuch­liche Verwendung dieses Überwachun­gsapparate­s verhindern will. Denn ein richterlic­her Beschluss wird dazu nicht nötig sein, die Polizei beschließt den Zugriff nach eigenem Ermessen. Zwar soll dies nur „im Einzelfall“passieren, doch Formulieru­ngen wie „zur Vorbeugung wahrschein­licher Angriffe“lassen hier sehr viel Interpreta­tionsspiel­raum zu.

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Foto: Reuters/Bader Das Innenminis­terium plant den Live-Zugriff auf Kameras.

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