Brüssel setzt Schweiz Frist
Die Schweizer Börsen können vorerst aufatmen. Die EU-Kommission verlängerte die befristete Anerkennung der Handelsplätze bis Ende Juni 2019.
Brüssel – Die EU-Kommission setzt der Schweiz ein Ultimatum von sechs Monaten, bis dahin kann sie einem neuen Rahmenabkommen zustimmen. Wenn die Schweiz nicht bereit sei, den in jahrelangen Gesprächen ausverhandelten Text zu ratifizieren, könnten keine neuen Abkommen mehr geschlossen und bestehende nicht angepasst werden, sagte EU-Nachbarschaftskommissar Johannes Hahn.
Zudem werde die Europäische Union die Schweizer Börsenregu- lierung dann nicht mehr als gleichwertig anerkennen, sagte Hahn. Um ihrer Position Nachdruck zu verleihen, beschloss die EU-Kommission nun, die Ende 2018 auslaufende Börsenäquivalenzanerkennung nur um sechs Monate bis Ende Juni 2019 zu verlängern. Dass die Mitgliedsstaaten dies unterstützen, gilt als sicher.
Die Schweizer Regierung hatte am 7. Dezember entgegen den Erwartungen der EU angekündigt, das ausgehandelte Rahmenabkommen vorerst nicht verabschieden zu lassen. Stattdessen kündigte sie an, noch einmal mit allen Betroffenen reden zu wollen. Über die Unterzeichnung soll erst im Frühjahr entschieden werden. „Wir respektieren diese souveräne Entscheidung“, so Hahn. Gleichzeitig sei klar, dass es keine Nachverhandlungen geben werde.
Das Rahmenabkommen soll eine einheitlichere und effiziente- re Anwendung bestehender und zukünftiger Verträge im Marktzugangsbereich gewährleisten. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz künftig in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind. Für Vertragsstreitigkeiten soll ein Schiedsgericht aufgebaut werden, das zu gleichen Teilen aus Richtern der EU und der Schweiz besteht.
Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU für die Teilhabe am EU-Binnenmarkt. So forderte die EU beispielsweise, eine Regelung aufzuweichen, die ausländische Unternehmen zwingt, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden. (dpa)