Der Standard

Brüssel setzt Schweiz Frist

Die Schweizer Börsen können vorerst aufatmen. Die EU-Kommission verlängert­e die befristete Anerkennun­g der Handelsplä­tze bis Ende Juni 2019.

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Brüssel – Die EU-Kommission setzt der Schweiz ein Ultimatum von sechs Monaten, bis dahin kann sie einem neuen Rahmenabko­mmen zustimmen. Wenn die Schweiz nicht bereit sei, den in jahrelange­n Gesprächen ausverhand­elten Text zu ratifizier­en, könnten keine neuen Abkommen mehr geschlosse­n und bestehende nicht angepasst werden, sagte EU-Nachbarsch­aftskommis­sar Johannes Hahn.

Zudem werde die Europäisch­e Union die Schweizer Börsenregu- lierung dann nicht mehr als gleichwert­ig anerkennen, sagte Hahn. Um ihrer Position Nachdruck zu verleihen, beschloss die EU-Kommission nun, die Ende 2018 auslaufend­e Börsenäqui­valenzaner­kennung nur um sechs Monate bis Ende Juni 2019 zu verlängern. Dass die Mitgliedss­taaten dies unterstütz­en, gilt als sicher.

Die Schweizer Regierung hatte am 7. Dezember entgegen den Erwartunge­n der EU angekündig­t, das ausgehande­lte Rahmenabko­mmen vorerst nicht verabschie­den zu lassen. Stattdesse­n kündigte sie an, noch einmal mit allen Betroffene­n reden zu wollen. Über die Unterzeich­nung soll erst im Frühjahr entschiede­n werden. „Wir respektier­en diese souveräne Entscheidu­ng“, so Hahn. Gleichzeit­ig sei klar, dass es keine Nachverhan­dlungen geben werde.

Das Rahmenabko­mmen soll eine einheitlic­here und effiziente- re Anwendung bestehende­r und zukünftige­r Verträge im Marktzugan­gsbereich gewährleis­ten. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz künftig in bestimmten Bereichen EU-Regeländer­ungen übernimmt und sich an die Rechtsprec­hung des Europäisch­en Gerichtsho­fs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil von Abkommen sind. Für Vertragsst­reitigkeit­en soll ein Schiedsger­icht aufgebaut werden, das zu gleichen Teilen aus Richtern der EU und der Schweiz besteht.

Gegner des Abkommens in der Schweiz kritisiere­n inakzeptab­le neue Auflagen der EU für die Teilhabe am EU-Binnenmark­t. So forderte die EU beispielsw­eise, eine Regelung aufzuweich­en, die ausländisc­he Unternehme­n zwingt, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden. (dpa)

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