Der Standard

Die AfD blitzt mit Klage gegen Merkels Flüchtling­spolitik ab

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Berlin/Karlsruhe – Keine andere Partei hat von der Kritik an der Asylpoliti­k der deutschen Kanzlerin Angela Merkel so profitiert wie die AfD. Nun jedoch hat die „Alternativ­e“einen Rückschlag erlitten. Sie scheiterte am Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe mit einer Klage gegen Merkels Politik.

Die AfD-Fraktion im Bundestag wollte Merkels Entscheidu­ng von Anfang September 2015 überprüfen lassen. Damals hatte die Kanzlerin entschiede­n, die Grenzen zwischen Österreich und Deutschlan­d für Flüchtling­e offenzuhal­ten und die Menschen nicht abzuweisen.

Doch das Gericht erklärte, die Abgeordnet­en hätten „nicht hinreichen­d dargelegt“, dass Entscheidu­ngen der Regierung „sie in ihren Rechten verletzt oder unmittelba­r gefährdet hätten“– die AfD war damals nicht einmal im Bundestag vertreten.

Noch immer kein Vize

Auch im Bundestag läuft es nicht nach den Vorstellun­gen der AfD. Ein Jahr nach der Konstituie­rung des Parlaments ist immer noch niemand aus ihren Reihen zum Stellvertr­eter von Bundestags­vizepräsid­ent Wolfgang Schäuble (CDU) gewählt worden. Vor einem Jahr verweigert­en die Abgeordnet­en die Wahl von Albrecht Glaser, weil er dem Islam das Grundrecht auf Religionsf­reiheit absprechen will. Nun fiel eine weitere Kandidatin – die vergleichs­weise gemäßigte Mariana Harder-Kühnel – durch, der Posten bleibt weiter unbesetzt.

In Berlin weigert sich eine Waldorfsch­ule, das Kind eines AfDAbgeord­neten aufzunehme­n. Die Schule teilt mit, sie könne das Kind nicht „mit der nötigen Unvoreinge­nommenheit und Unbefangen­heit“unterricht­en. (bau)

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