Eurofighter-Untersuchungsausschuss nimmt sich Grasser vor
Bisher blieben die Erkenntnisse über den umstrittenen Beschaffungsvorgang überschaubar
Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss, es ist der dritte zu diesem Thema, hat sich nun über drei Monate hingeschleppt, mit dem Zeugen KarlHeinz Grasser könnte es aber heute, Mittwoch, erstmals spannend werden. Der ehemalige Finanzminister stand ja – zu Unrecht – im Ruf, im Jahr 2002 Gegner des Eurofighter-Kaufs und Befürworter des Ankaufs schwedischer Gripen gewesen zu sein.
Erst bei einem Frühstück vor der entscheidenden Ministerratssitzung des schwarz-blauen Kabinetts Schüssel I sei Grasser umgestimmt worden, wurde behauptet. Tatsächlich datiert Grassers Gegnerschaft zum Abfangjägerkauf aus dem Jahr 2001 – der Minister wollte den Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung des Abfangjägerkaufs zunächst verhindern, ließ sich dann aber von Kanzler Wolfgang Schüssel umstimmen.
Soweit bekannt, war Grasser danach, also ab 2001, für eine Lösung, die möglichst positive Effekte für die heimische Wirtschaft bringen sollte: Gefordert waren Gegengeschäfte im doppelten Wert der Beschaffungskosten von zunächst 1,96 Milliarden Euro.
Und diese Gegengeschäfte sind bis heute umstritten – ebenso wie der Kauf an sich. Im Jahr 2012 – der Eurofighter war zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Jahre im Dienst des Bundesheeres – hat der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) eine heeresinterne Taskforce eingerichtet. Diese hatte im Februar 2017 genügend Material gesammelt, mit dem der zu jener Zeit zuständige Minister Hans-Peter Doskozil (ebenfalls SPÖ) eine Betrugsanzeige gegen den Eurofighter-Hersteller Airbus einbringen konnte.
Betrugsverdacht
Der aktuelle Ausschuss hat daher zur ersten Befragung im September den Leiter der Taskforce Eurofighter, Hans Hamberger, geladen. Der Generalmajor berichtete den Abgeordneten, was man seit der Strafanzeige ohnehin gewusst hat: Es besteht der Verdacht, dass im Kaufpreis für den Abfangjäger 183,4 Millionen Euro eingepreist wurden, die in dunklen Kanälen verschwunden sein könnten – was daran stimmt, muss die Justiz klären,
Als „etwas Neues“bezeichnete Hamberger die Erkenntnis, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH die von Österreich gewünschte Konfiguration des Eurofighters gar nicht termingerecht hätte liefern können und die österreichischen Verhandler über diesen Umstand arglistig getäuscht hatte. Dies war tatsächlich für die Taskforce neu – aber zum Zeitpunkt von Hambergers Aussage auch schon eineinhalb Jahre bekannt.
Aber der U-Ausschuss will ja nicht nur aufklären, sondern auch „für die Zukunft lernen“, wie Andreas Ottenschläger, Fraktionsführer der ÖVP, angekündigt hat. Eine wesentliche Lehre wurde allerdings bereits gezogen – das Bundesheer wird bei Waffenkäufen keine Gegengeschäfte mehr akzeptieren. Auch das steht jedoch spätestens seit 2017 fest, als Doskozil eine entsprechende Ankündigung gemacht hat. Das war ausgerechnet zu jener Zeit, als der zweite Eurofighter-Untersuchungsausschuss getagt hat.
Zur Erinnerung: Der Eurofighter-Kauf war von Anfang an von der damaligen Opposition (SPÖ und Grüne) skandalisiert worden – im Wahlkampf 2006 versprachen diese Parteien ebenso wie die nach Abspaltung des BZÖ verbliebene Rest-FPÖ unter dem heutigen Vizekanzler Heinz- Christian Strache die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. 2007 wurde dieser tatsächlich beschlossen, während der damals neue Verteidigungsminister Darabos die ungeliebten Flugzeuge übernehmen musste.
Darabos ließ sich auf Vertragsänderungen mit Eurofighter ein, im Ergebnis wurden weniger und schlechter ausgerüstete Flugzeuge geliefert als ursprünglich bestellt – dieser „Darabos-Deal“ist aus Sicht der heutigen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ ein Schwerpunkt des aktuellen UAusschusses.
Der im Jahr 2007 tagende Vorgänger wurde mit Mehrheitsbeschluss eingestellt, als Darabos seinen Deal ausverhandelt hatte. In jenem Ausschuss waren zwar etliche Ungereimtheiten aufgefallen (etwa die legendär teure, vom ehemaligen freiheitlichen Geschäftsführer Gernot Rumpold organisierte Pressekonferenz), eine Handhabe zum Ausstieg aus dem Vertrag konnte bis zur Einstellung des Ausschusses aber nicht gefunden werden.
Zehn Jahre später kam es zum zweiten U-Ausschuss: 2017 standen die Gegengeschäfte und der von Darabos zehn Jahre davor geschlossene Vergleich im Mittelpunkt. Auch dieser Ausschuss musste vorzeitig beendet werden, weil die Nationalratswahl vorgezogen worden ist. Es gab aber eine Debatte über den Abschlussbericht von Verfahrensrichter Ronald Rohrer, der rund um die Gegengeschäfte „undurchschaubare Geldflüsse“und mangelnde Kontrollmöglichkeiten bei den Gegengeschäften festgestellt hat.
Daher die dritte Auflage durch den im Vorjahr gewählten Nationalrat – dasselbe Thema, teilweise dieselben Zeugen, aber bisher kaum neue Erkenntnisse für die Abgeordneten.