Überfälle, weil es leicht ging
„Postkartenräuber“in Feldkirch verurteilt
Fast zehn Jahre lang spielte er mit der Polizei Katz und Maus. Bei Überfällen auf Banken und Postämter holte er sich rund 190.000 Euro. Nach getaner Tat schickte er der Polizei hämische Postkarten. „Postkartenräuber“nannten ihn lokale Medien. Am Dienstag musste sich der 55-jährige Tiroler, früher Techniker und Pistenretter, wegen 14 Raubüberfällen und schwerer Nötigung vor dem Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch verantworten.
Die Enttäuschung stand jenen, die sich einen smarten Romanhelden erwartet hatten, ins Gesicht geschrieben. „Was, so schaut der aus?“Vor Gericht stand am Dienstag kein Hero, sondern ein unscheinbarer Mann, der nicht wirklich erklären konnte, was ihn dazu getrieben hatte, 14-mal in Vorarlberg und Deutschland Menschen in Postämtern und Banken zu überfallen: Es sei halt beim ersten Mal so einfach gegangen, deshalb habe er es immer wieder gemacht. „Kein Held, ein ganz gewöhnlicher Verbrecher“, kratzte Staatsanwältin Konstanze Manhart am Image des Medienhelden.
Dreimal blieb es beim Versuch, ein Raub wurde vom Schöffensenat als schwerer beurteilt, da er nicht wie bei anderen Überfällen eine Spielzeugpistole, sondern ein Messer zur Bedrohung eingesetzt hatte. Für die Karten an die Polizei gibt es eine wenig romanhafte Erklärung – er wollte den Verdacht nach Vorarlberg lenken.
Einen Plan habe er nicht gehabt, alles dem Zufall überlassen, sagt der Angeklagte. Richterin Sabrina Tagwercher nimmt ihm das nicht ab. Man gehe nicht zufällig vermummt und mit Spielzeugpistole in eine Bank. Tagwercher vermisst beim geständigen Angeklagten die Reumütigkeit. Ob er sich nie überlegt habe, welche Angst, welche langwierigen Folgen durch das Trauma des Überfalls er ausgelöst habe, will sie vom Angeklagten wissen. Nein, das habe er nicht, antwortet der Mann. Einige der Opfer sind bis heute in Behandlung. Das tue ihm leid, sagt der Mann schließlich.
Verfahrenshelfer Bernhard Graf versucht, Verständnis für den Angeklagten zu generieren. Er habe mit der alten, dementen Mutter gelebt, kaum Sozialkontakte und keinen Job mehr gehabt. Zudem leide er an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung.
Vollkommen zurechnungsfähig hätten die Gutachten ergeben, waren sich Staatsanwältin und Richterin jedoch einig.
Zwölf Jahre Gefängnis lautet das Urteil, und ein Schadenersatz von über 200.000 Euro für die 28 Privatbeteiligten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.