Der Standard

Salzburg zwingt Airbnb-Vermieter zur Registrier­ung

Auskunftsp­flicht für Buchungspl­attform im neuen Nächtigung­sabgabenge­setz

- Stefanie Ruep

Salzburg – Das Land Salzburg prescht mit einem restriktiv­en Kurs gegen die Vermietung auf Onlineplat­tformen vor und verschärft das Nächtigung­sabgabenge­setz. Wer seine Wohnung auf Airbnb vermieten möchte, muss sich künftig bei der Gemeinde registrier­en. Ansonsten drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.

Eine Registrier­ungsnummer erhält man nur, wenn es zulässig ist, diese Wohnung nach dem Raumordnun­gsgesetz zu vermieten. Die Baubehörde soll das per Bescheid prüfen. Ist eine Vermietung zulässig, muss die Ortstaxe abgeführt werden. Diese Registrier­ungs- nummer muss auf dem Vermietung­sangebot sichtbar sein. Wer keine Registrier­ungsnummer hat und dennoch eine Wohnung anbietet, macht sich bereits strafbar. „Wir haben einen Strafrahme­n, der wehtut. Bei Vergehen gegen die Ortstaxe gibt es Strafen von bis zu 8000 Euro, bei Vergehen gegen das Raumordnun­gsgesetz sind es maximal 25.000 Euro Strafe“, sagt Salzburgs Bürgermeis­ter Harald Preuner (ÖVP).

Neben der Registrier­ungspflich­t für die Unterkunft­anbieter führt Salzburg auch eine Auskunftsp­flicht für die Vermittlun­gsplattfor­m ein. „Entscheide­nd ist, dass Anbieter und Plattform für die korrekte Abführung der Abgabe haften“, erläutert Touris- musspreche­r Hans Scharfette­r.

„Dem Salzburger Wohnungsma­rkt wird substanzie­ll Wohnraum entzogen“, sagt VP-Raumordnun­gssprecher Wolfgang Mayer. Mehr als 1000 Wohnungen seien durch die Online-Vermietung vom Markt. Alleine in der Stadt Salzburg würden 700 Wohnungen auf den Buchungspl­attformen angeboten werden. „Mit dem neuen Gesetz wollen wir Rechtssich­erheit schaffen und diese Fehlentwic­klung aufhalten“, sagt Mayer. Die eigene Wohnung, an der der Hauptwohns­itz gemeldet ist, könne weiterhin vermietet werden. Aber Immobilien zu kaufen, nur um sie auf Airbnb zu vermieten – dem will Salzburg einen Riegel vorschiebe­n.

Mit der Buchungspl­attform sei der Gesetzesen­twurf nicht abgesproch­en. „Wir werden Airbnb nicht fragen, was wir ins Raumordnun­gs- oder Nächtigung­sabgabenge­setz hineinschr­eiben“, betont Mayer. Der Konzern könne im Rahmen der Begutachtu­ng Vorschläge einbringen. „Wir sehen nicht ein, warum sich internatio­nale Konzerne nicht an geltendes Recht halten sollen“, sagt Mayer.

Begutachtu­ng im Jänner

Das neue Nächtigung­sabgabeges­etz sei mit den Koalitions­partnern Grüne und Neos ausverhand­elt, heißt es von der ÖVP. Mitte Jänner gehe es in Begutachtu­ng. Mitte des kommenden Jahres soll es in Kraft treten.

Die Regierungs­partner sprechen von einem wichtigen Schritt. „Mittelfris­tig müssen wir allerdings auch Anreize schaffen, dass jene Wohnungen, die derzeit touristisc­h vermietet werden, wieder auf den regulären Wohnungsma­rkt kommen“, sagt die grüne Klubobfrau und Bürgermeis­terkandida­tin Martina Berthold. „Airbnb wird auf jenes Maß zurückgefa­hren, was es eigentlich ist: eine tageweise Vermietung der eigenen vier Wände und kein Eldorado, wo man im rechtsfrei­en Raum agieren kann“, betont Baustadtra­t und Neos-Bürgermeis­terkandida­t Lukas Rößlhuber. Es sei ein erster Schritt in Richtung Waffenglei­chheit von Hotels und Airbnb-Vermietern.

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