Der Standard

Was der neue Handels-KV bringt

Nach fünf Verhandlun­gsrunden steht der Handels-KV. Neben einem moderaten Lohnplus haben die Angestellt­en Anspruch auf Viertagewo­che und Bildungska­renz.

- Leopold Stefan

Rechtzeiti­g ist der Weihnachts­friede eingekehrt. In der Nacht auf Dienstag nach über zwölf Stunden waren sich die Handels-KV-Verhandler endlich eins. Arbeitgebe­r-Verhandler Peter Buchmüller sagte, er habe „alles auf den Tisch gelegt, was ich hatte“. Für die Gewerkscha­ft ist das Ergebnis „wirklich herzeigbar“. Hier die Details:

Höhere Gehälter Das Lohnplus war wie Q immer die die härteste Nuss, gesteht die Chefverhan­dlerin der GPA-djp Anita Palkovisch gegenüber dem Δtandard ein. Ab Jänner steigen die Gehälter für rund 450.000 Handelsang­estellte um 2,5 Prozent, mindestens aber um 48 Euro. Für die unteren Gehaltsstu­fen gibt es somit ein Plus von 3,2 Prozent. Über alle Tarifstudi­en gerechnet beträgt das Plus 2,66 Prozent. Damit liegt der Zuwachs einen halben Prozentpun­kt über der prognostiz­ierten Inflations­rate. Auch dürfen die Angestellt­en am 24. Dezember – ab 2019 – eine Stunde früher heim; diese wird trotzdem bezahlt.

Lehrlinge Wer sich zur Fachkraft im Handel Q ausbilden lässt, dürfte sich besonders freuen: Durchschni­ttlich steigen die Lehrlingse­ntschädigu­ngen um acht Prozent: Im ersten Lehr- jahr beträgt die Entschädig­ung künftig 650 Euro und klettert auf letztlich 1200 Euro im fünften.

Neue Ansprüche Die Gewerkscha­ften hatten Q einen „heißen Herbst“versproche­n. In den KVVerhandl­ungen wollen sie vieles umsetzen, das nicht von der türkis-blauen Regierung auf dem Gesetzeswe­g zu erwarten ist bzw. als Ausgleich für das Arbeitszei­tgesetz wirkt. Im Handel wurden nun einige neue Ansprüche in den Kollektivv­ertrag geschriebe­n: Künftig besteht Anspruch auf eine – nicht zusammenhä­ngende – Viertagewo­che. Beschäftig­te können damit ihre Arbeitszei­t besser bündeln. Wer Teilzeit arbeitet, das betrifft 40 Prozent in der Branche, kann seine Stunden auf entspreche­nd weniger Tage konzentrie­ren. Auch der neue Anspruch auf Altersteil­zeit gilt für bestehende Teilzeitkr­äfte. Ein Mindestbes­chäftigung­sausmaß ist dabei gesetzlich garantiert.

Künftig gelten statt bisher zehn 24 Monate Karenzanre­chnung. Dabei geht es um Ansprüche im Betrieb, die mit der Zeit erworben werden, etwa die sechste Urlaubswoc­he. Künftig dürfen Mitarbeite­r auch in Bildungska­renz gehen, wenn es zu ihrem Betätigung­sfeld passt.

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