Der Standard

Vorwurf gegen Innenminis­terium

Umstritten­e Richtlinie für drittes Geschlecht

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Wien – Der Verein intergesch­lechtliche­r Menschen Österreich (Vimö) kritisiert massiv die vom Innenminis­terium vorgenomme­ne Umsetzung eines Erkenntnis­ses des Verfassung­sgerichtsh­ofs zur Eintragung eines dritten Geschlecht­s im Personenst­andsregist­er und in Urkunden. Eine Selbstbest­immung sei nicht gewährleis­tet.

Wie berichtet, hatte der VfGH im Juni festgestel­lt, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entspreche­nde Eintragung im Personenst­andsregist­er (ZRP) und in Urkunden haben. Vor Weihnachte­n hatte nun das Innenminis­terium die Umsetzung dieses Erkenntnis­ses geregelt und klargestel­lt, dass die Eintragung ab 1. Jänner möglich ist. Die Feststellu­ng, ob eine solche „Variante der Geschlecht­sentwicklu­ng“(VdG) vorliegt, muss demnach durch ein ärztli- ches Fachgutach­ten bestätigt werden.

Der Vimö kritisiert nun, dass ein ärztliches Gutachten gefordert werde – und zwar nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem sogenannte­n VdG-Board – einer medizinisc­hen Instanz bezüglich Varianten der Geschlecht­sentwicklu­ng, installier­t vom Gesundheit­sministeri­um. „Das ist ein gewaltvoll­er Schritt gegen intergesch­lechtliche Personen: ein Akt, der erneut pathologis­iert, phänomenis­iert und retraumati­sierend wirkt“, warnte Luan Pertl von Vimö und forderte eine neue Regelung.

Auch SPÖ-Gleichbeha­ndlungsspr­echer Mario Lindner zeigte sich empört von der Umsetzung des Innenminis­teriums. Die Vorgaben seien inakzeptab­el. Auch der Wiener Antidiskri­minierungs-Stadtrat Jürgen Czernohors­zky (SPÖ) forderte eine Überarbeit­ung der Richtlinie. (red)

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