Vorwurf gegen Innenministerium
Umstrittene Richtlinie für drittes Geschlecht
Wien – Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (Vimö) kritisiert massiv die vom Innenministerium vorgenommene Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs zur Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister und in Urkunden. Eine Selbstbestimmung sei nicht gewährleistet.
Wie berichtet, hatte der VfGH im Juni festgestellt, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Vor Weihnachten hatte nun das Innenministerium die Umsetzung dieses Erkenntnisses geregelt und klargestellt, dass die Eintragung ab 1. Jänner möglich ist. Die Feststellung, ob eine solche „Variante der Geschlechtsentwicklung“(VdG) vorliegt, muss demnach durch ein ärztli- ches Fachgutachten bestätigt werden.
Der Vimö kritisiert nun, dass ein ärztliches Gutachten gefordert werde – und zwar nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem sogenannten VdG-Board – einer medizinischen Instanz bezüglich Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium. „Das ist ein gewaltvoller Schritt gegen intergeschlechtliche Personen: ein Akt, der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt“, warnte Luan Pertl von Vimö und forderte eine neue Regelung.
Auch SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner zeigte sich empört von der Umsetzung des Innenministeriums. Die Vorgaben seien inakzeptabel. Auch der Wiener Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) forderte eine Überarbeitung der Richtlinie. (red)