Der Standard

Medizinalh­anf bleibt verboten

Bericht zu medizinisc­her Nutzung von Cannabis liegt vor

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Wien – Alles beim Alten. So kann man die Einschätzu­ng des Gesundheit­sministeri­ums zum Einsatz von Cannabis in der Medizin zusammenfa­ssen.

Der Gesundheit­sausschuss des Nationalra­ts hatte im Juni das Ministeriu­m ersucht, bis Ende des Jahres einen Bericht zum medizinisc­hen Einsatz von Cannabis zu erstellen – unter Einbeziehu­ng von Experten. Der Antrag von Peter Kolba, Bürgerrech­tssprecher der Liste Jetzt (früher Liste Pilz), wurde damals einstimmig verabschie­det. Kolba leidet selbst an einer chronische­n Schmerzerk­rankung und fordert seit Jahren die Freigabe von Cannabisbl­üten für medizinisc­he Zwecke.

Die vom Gesundheit­sministeri­um um Stellungna­hmen gebetenen Institutio­nen – Oberster Sanitätsra­t, Apothekerk­ammer, Ärztekamme­r sowie Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit (Ages) – kamen allerdings zu einem anderen Schluss: „Für den Einsatz von Cannabis, im Sinne von getrocknet­en Blüten- oder Fruchtstän­den der Cannabispf­lanze, als Arzneimitt­el in Österreich fehlt der wissenscha­ftliche Nachweis der Vorteile im Vergleich zu jenen cannabisba­sierten Präparaten, die bereits der ärztlichen Verschreib­ung zur Verfügung stehen“, so das Fazit. Außerdem könne bei den jetzt schon erhältlich­en cannabisba­sierten Arzneimitt­eln die Dosierung exakt getroffen werden, bei Blüten sei dies nicht möglich.

„Dieser Bericht ist eine schwere Enttäuschu­ng für die 1,5 Millionen Schmerzpat­ientInnen in Österreich“, kritisiert­e Kolba. Österreich handelt mit dieser Einschätzu­ng gegen den internatio­nalen Trend. Cannabisbl­üten sind etwa seit März 2017 in deutschen Apotheken gegen Rezept erhältlich. Bei einem Rundruf des

stDndDrd im April zeigten sich die Parlaments­parteien der Liberalisi­erung von Cannabis in der Medizin nicht abgeneigt, es brauche aber mehr Daten. Einigkeit herrschte hingegen darüber, dass die Bewilligun­gspraxis der Krankenkas­sen für die derzeit erhältlich­en Präparate problemati­sch sei.

Im aktuellen Bericht wird darauf nicht eingegange­n. Der Hauptverba­nd liefert dafür Zahlen zur Patientenz­ahl mit zumindest einer erstattete­n Verordnung: 7325 Personen waren es demnach im ersten Halbjahr. (lhag)

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Foto: APA/dpa/Pförnter Cannabisbl­üten in Apotheken wird es nicht geben.

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