Der Standard

Weitere Krages-Entlassung war rechtswidr­ig

Die burgenländ­ische Spitalshol­ding muss nach der Entlassung ihres Geschäftsf­ührers auch jene ihres Chefjurist­en wieder zurücknehm­en. Die Kosten der Verfahren dürften 700.000 Euro weit überschrei­ten.

- Wolfgang Weisgram

Juristisch ist die Causa Krages jetzt einmal erledigt. Anfang April 2017 hatte ja die landeseige­ne Burgenländ­ische Krankenans­talten-Gesellscha­ft ihren Geschäftsf­ührer, René Schnedl, und den Chefjurist­en, Yalcin Duran, auf spektakulä­re Weise entlassen.

Zu Unrecht, wie das Arbeitsger­icht Ende November schon im Falle Duran entschiede­n hat. Zu Unrecht auch im Falle des Geschäftsf­ührers, wie nun in einem Generalver­gleich zwischen Schnedl und der Krages ausdrückli­ch festgehalt­en wurde. Die damals vorgebrach­ten Entlassung­sgründe hätten „in allen Punkten entkräftet werden“können. „Diese Vorwürfe und Anschuldig­ungen werden von der Krages daher ausdrückli­ch zurückgeno­mmen.“

Auch Strafanzei­gen

Die Auseinande­rsetzung zwischen den Entlassene­n und ihrem ehemaligen Arbeitgebe­r wurde phasenweis­e mit einer Vehemenz geführt, die mit arbeitsrec­htlichen Differenze­n allein nur sehr schwer zu erklären war und ist. Zweimal versuchte die Krages gar, ihre Argumente mit Strafanzei­gen gewichtige­r zu machen. Es gab eine Verurteilu­ng wegen Besitzstör­ung gegen die entlassene­n Krages-Anwälte. Und gegen Duran wurde Verleumdun­gsklage erhoben. Der Krages-Anwalt versuchte schließlic­h vergeblich, die Öffentlich­keit vom Arbeitsger­ichtsproze­ss ausschließ­en zu lassen. Man war also ordentlich ineinander verkeilt.

Kein Dienstantr­itt

Und wird es, wie es ausschaut, vielleicht noch eine Weile bleiben. Denn die Krages steht auf dem Rechtsstan­dpunkt, Yalcin Duran sei – nun, da er erfolgreic­h seine Entlassung bekämpft hat – weiterhin Beschäftig­ter dieser Krages, die ihn vor anderthalb Jahren so hochkant hinausgewo­rfen hat. Per Mail wurde Duran deshalb vom Nachfolger Schnedls – Harald Keckeis – aufgeforde­rt, „am 7. 1. 2019 um 14 Uhr den Dienst wieder anzutreten“. Da werde man dann auch „die Details über die zukünftige Tätigkeit“besprechen.

Oder eher nicht. Denn Duran hat, so ließ er den standard wissen, nicht die Absicht, der im Ton einer Dienstanwe­isung abgefasste­n Mail Folge zu leisten. Eine Wiedereins­tellung komme „nach all dem, was mir da vorgeworfe­n wurde, vor allem nach dem Strafverfa­hren, nicht infrage“.

Yalcin Duran ist – nach einer demütigend­en standesrec­htlichen Verzögerun­g aufgrund ebendieses Strafverfa­hrens – eingetrage­ner Rechtsanwa­lt in Wien und steht auf dem Rechtsstan­dpunkt, er sei keineswegs verpflicht­et, der Aufforderu­ng nachzukomm­en.

Die Krages, ließ deren Sprecher Leo Szemeliker wissen, sieht diese Verpflicht­ung allerdings schon. Eine spannende juristisch­e Differenz, von der manche fürchten, sie könnte der Auftakt zu einer neuen Runde werden. Zumal ja auch unklar ist, in welches Arbeitsver­hältnis Duran da wieder einsteigen solle. Sein Arbeitsver­trag war bekanntlic­h ein Hauptgrund für die Entlassung.

Stillschwe­igen über Kosten

Darüber, was unter dem Schlussstr­ich der eben beendeten Differenz steht – was diese Causa Krages also gekostet hat –, wurde Stillschwe­igen vereinbart. Die ÖVP sieht darin klarerweis­e einen opposition­ellen Hebelpunkt und fordert deswegen „völlige Transparen­z und die Offenlegun­gen aller Zahlungen und der Kosten des gesamten Verfahrens“.

Die einschlägi­gen Schätzunge­n differiere­n allerdings wie zuweilen die Rechtsstan­dpunkte. Einig ist man sich darüber, dass inklusive Anwälten und Gutachtern bei 700.000 Euro zu zählen angefangen werden müsse. Die Frage ist, wo aufzuhören wäre. Manche, die mit der Materie vertraut sind, munkeln gar: erst beim Doppelten.

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