Weitere Krages-Entlassung war rechtswidrig
Die burgenländische Spitalsholding muss nach der Entlassung ihres Geschäftsführers auch jene ihres Chefjuristen wieder zurücknehmen. Die Kosten der Verfahren dürften 700.000 Euro weit überschreiten.
Juristisch ist die Causa Krages jetzt einmal erledigt. Anfang April 2017 hatte ja die landeseigene Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft ihren Geschäftsführer, René Schnedl, und den Chefjuristen, Yalcin Duran, auf spektakuläre Weise entlassen.
Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Ende November schon im Falle Duran entschieden hat. Zu Unrecht auch im Falle des Geschäftsführers, wie nun in einem Generalvergleich zwischen Schnedl und der Krages ausdrücklich festgehalten wurde. Die damals vorgebrachten Entlassungsgründe hätten „in allen Punkten entkräftet werden“können. „Diese Vorwürfe und Anschuldigungen werden von der Krages daher ausdrücklich zurückgenommen.“
Auch Strafanzeigen
Die Auseinandersetzung zwischen den Entlassenen und ihrem ehemaligen Arbeitgeber wurde phasenweise mit einer Vehemenz geführt, die mit arbeitsrechtlichen Differenzen allein nur sehr schwer zu erklären war und ist. Zweimal versuchte die Krages gar, ihre Argumente mit Strafanzeigen gewichtiger zu machen. Es gab eine Verurteilung wegen Besitzstörung gegen die entlassenen Krages-Anwälte. Und gegen Duran wurde Verleumdungsklage erhoben. Der Krages-Anwalt versuchte schließlich vergeblich, die Öffentlichkeit vom Arbeitsgerichtsprozess ausschließen zu lassen. Man war also ordentlich ineinander verkeilt.
Kein Dienstantritt
Und wird es, wie es ausschaut, vielleicht noch eine Weile bleiben. Denn die Krages steht auf dem Rechtsstandpunkt, Yalcin Duran sei – nun, da er erfolgreich seine Entlassung bekämpft hat – weiterhin Beschäftigter dieser Krages, die ihn vor anderthalb Jahren so hochkant hinausgeworfen hat. Per Mail wurde Duran deshalb vom Nachfolger Schnedls – Harald Keckeis – aufgefordert, „am 7. 1. 2019 um 14 Uhr den Dienst wieder anzutreten“. Da werde man dann auch „die Details über die zukünftige Tätigkeit“besprechen.
Oder eher nicht. Denn Duran hat, so ließ er den standard wissen, nicht die Absicht, der im Ton einer Dienstanweisung abgefassten Mail Folge zu leisten. Eine Wiedereinstellung komme „nach all dem, was mir da vorgeworfen wurde, vor allem nach dem Strafverfahren, nicht infrage“.
Yalcin Duran ist – nach einer demütigenden standesrechtlichen Verzögerung aufgrund ebendieses Strafverfahrens – eingetragener Rechtsanwalt in Wien und steht auf dem Rechtsstandpunkt, er sei keineswegs verpflichtet, der Aufforderung nachzukommen.
Die Krages, ließ deren Sprecher Leo Szemeliker wissen, sieht diese Verpflichtung allerdings schon. Eine spannende juristische Differenz, von der manche fürchten, sie könnte der Auftakt zu einer neuen Runde werden. Zumal ja auch unklar ist, in welches Arbeitsverhältnis Duran da wieder einsteigen solle. Sein Arbeitsvertrag war bekanntlich ein Hauptgrund für die Entlassung.
Stillschweigen über Kosten
Darüber, was unter dem Schlussstrich der eben beendeten Differenz steht – was diese Causa Krages also gekostet hat –, wurde Stillschweigen vereinbart. Die ÖVP sieht darin klarerweise einen oppositionellen Hebelpunkt und fordert deswegen „völlige Transparenz und die Offenlegungen aller Zahlungen und der Kosten des gesamten Verfahrens“.
Die einschlägigen Schätzungen differieren allerdings wie zuweilen die Rechtsstandpunkte. Einig ist man sich darüber, dass inklusive Anwälten und Gutachtern bei 700.000 Euro zu zählen angefangen werden müsse. Die Frage ist, wo aufzuhören wäre. Manche, die mit der Materie vertraut sind, munkeln gar: erst beim Doppelten.