Der Standard

Beschuldig­ter in BVT-Affäre nicht entlassen

Innenminis­terium einigt sich stattdesse­n außergeric­htlich mit Ex- Spionagech­ef

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Wien – Das Innenminis­terium hat einen arbeitsrec­htlichen Konflikt mit einem ehemaligen hochrangig­en BVT-Mitarbeite­r beendet. Mit dem einstigen Referatsle­iter P. kam es zu einer außergeric­htlichen Einigung, bestätigen mit der Materie vertraute Personen dem

P. ist Beschuldig­ter in der sogenannte­n BVT-Affäre, gegen ihn laufen nach wie vor Ermittlung­en – es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Erst am Mittwoch hatten Aussagen eines Ermittlers über eine von P. angelegte Datei mit Angaben zu hunderten Personen für Schlagzeil­en gesorgt. Die Informatio­nen dazu sollen aus einer internen ÖVP-Datenbank stammen.

P. wird außerdem vorgeworfe­n, die Rechte von Nordkorean­ern verletzt zu haben, indem seine Ab- teilung sie widerrecht­lich observiert­e. Auch die Weitergabe von drei nordkorean­ischen Passrohlin­gen an den südkoreani­schen Geheimdien­st sowie etwaige Gegenleist­ungen werden geprüft.

Der Ex-Spionagech­ef hat die Vorwürfe stets zurückgewi­esen, er war vergangene­s Jahr vom Innenminis­terium entlassen worden: erstmals am 24. Mai, dann erneut am 18. Juli. Eine doppelte Entlassung geschieht etwa, wenn der Arbeitgebe­r die Gründe für diese Maßnahme konkretisi­eren will. P. ging gegen die Entlassung vor, weshalb es zu einem gerichtlic­hen Verhandlun­gstermin kam. Anschließe­nd folgte eine außergeric­htliche Einigung, die zu Jahresende finalisier­t wurde. Das Innenminis­terium soll P., einem Vertragsbe­diensteten, dem Vernehmen nach ein großzügige­s Angebot gemacht haben. So konnte er Urlaube konsumiere­n, disziplina­rrechtlich­e Ermittlung­en wurden eingestell­t und eine einvernehm­liche Kündigung vereinbart.

Neben P. wurde gegen vier weitere (Ex-)BVT-Beamte ermittelt, zwei Verfahren wurden mittlerwei­le eingestell­t. Auch Suspendier­ungen wurden gekippt und Razzien großteils für illegal erklärt. (fsc, gra)

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