Beschuldigter in BVT-Affäre nicht entlassen
Innenministerium einigt sich stattdessen außergerichtlich mit Ex- Spionagechef
Wien – Das Innenministerium hat einen arbeitsrechtlichen Konflikt mit einem ehemaligen hochrangigen BVT-Mitarbeiter beendet. Mit dem einstigen Referatsleiter P. kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, bestätigen mit der Materie vertraute Personen dem
P. ist Beschuldigter in der sogenannten BVT-Affäre, gegen ihn laufen nach wie vor Ermittlungen – es gilt die Unschuldsvermutung.
Erst am Mittwoch hatten Aussagen eines Ermittlers über eine von P. angelegte Datei mit Angaben zu hunderten Personen für Schlagzeilen gesorgt. Die Informationen dazu sollen aus einer internen ÖVP-Datenbank stammen.
P. wird außerdem vorgeworfen, die Rechte von Nordkoreanern verletzt zu haben, indem seine Ab- teilung sie widerrechtlich observierte. Auch die Weitergabe von drei nordkoreanischen Passrohlingen an den südkoreanischen Geheimdienst sowie etwaige Gegenleistungen werden geprüft.
Der Ex-Spionagechef hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen, er war vergangenes Jahr vom Innenministerium entlassen worden: erstmals am 24. Mai, dann erneut am 18. Juli. Eine doppelte Entlassung geschieht etwa, wenn der Arbeitgeber die Gründe für diese Maßnahme konkretisieren will. P. ging gegen die Entlassung vor, weshalb es zu einem gerichtlichen Verhandlungstermin kam. Anschließend folgte eine außergerichtliche Einigung, die zu Jahresende finalisiert wurde. Das Innenministerium soll P., einem Vertragsbediensteten, dem Vernehmen nach ein großzügiges Angebot gemacht haben. So konnte er Urlaube konsumieren, disziplinarrechtliche Ermittlungen wurden eingestellt und eine einvernehmliche Kündigung vereinbart.
Neben P. wurde gegen vier weitere (Ex-)BVT-Beamte ermittelt, zwei Verfahren wurden mittlerweile eingestellt. Auch Suspendierungen wurden gekippt und Razzien großteils für illegal erklärt. (fsc, gra)