Der Standard

Handelsger­icht fährt mit VW ab

Gericht lässt Auswirkung­en des Softwareup­dates prüfen

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Wien – Kurzen Prozess machte Richter Alexander Sackl am Freitag in der Verhandlun­g wegen unlauteren Wettbewerb­s gegen Volkswagen. „Wenn Sie jetzt kein Sachverstä­ndigenguta­chten beantragen, mache ich ein Urteil.“

Den Einwand des Rechtsvert­reters der Volkswagen AG und ihres Österreich-Ablegers Porsche Austria, seine Mandantsch­aft verbreite keine unlauteren Wettbewerb­saussagen und überhaupt sei das Handelsger­icht Wien gar nicht zuständig (sondern Braunschwe­ig, Anm. d. Red.), ließ der Richter unberücksi­chtigt. Ebenso jenen, wonach Volkswagen seinen Kunden gegenüber „ja nur Behördenau­ssagen wiederhole“, wie Anwalt Thomas Kustor von der Kanzlei Freshfield­s Bruckhaus Deringer mit Verweis auf das deutsche Kraftfahrt­bundesamt KBA betonte.

„Sie erwecken mit dieser Aussage den Eindruck, dass es bei allen Fahrzeugen generell keine negativen Auswirkung­en durch das Software-Update gibt“, konterte Sackl. Tatsächlic­h habe der Laborbetri­eb aber zu höheren Realbetrie­bswerten geführt „und daher ist es unrichtig, zu behaupten, dass das Update keinerlei negative Folgen für Fahrleistu­ng hat.“

Damit schloss sich der Richter der Rechtsansi­cht des Klägers an. Der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) hatte im Herbst neben Sammelklag­en auch eine Klage wegen unlauteren Wettbewerb­s gegen Volkswagen eingebrach­t. Anlass waren Briefe an Kunden und Veröffentl­ichungen im Internet, in denen der Autobauer drei Jahre nach dem Abgasskand­al noch immer betont, dass die 2015 von US-Umweltbehö­rden aufgedeckt­en Manipulati­on der Abgasreini­gung bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat keinen Mangel darstellte­n. Ein etwaiger, ausdrückli­ch bestritten­er Mangel sei mit der Durchführu­ng der „technische­n Maßnahme“jedenfalls beseitigt. Und: Das behördlich verfügte Softwareup­date erhöhte Kraftstoff­verbrauch, CO - oder Geräuschem­issionen nicht, schränke auch Motorleist­ung und Drehmoment nicht ein. Letzteres bezweifelt nicht nur der VKI. Selbst VW räumte ein, dass es in Ausnahmefä­llen Probleme gab.

Nach einigem Hin und Her beantragte­n die VW-Anwälte ein Gutachten. Ein Fahrzeugte­chniker einer Technische­n Uni soll die Auswirkung­en prüfen. (ung)

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