Cannabis als Arzneimittel
In Österreich dürfen nur synthetische Cannabis-Präparate verschrieben werden. Die Cannabinoide werden in Form von magistralen Zubereitungen und „Fertigarzneimitteln“in Verkehr gebracht, heißt es von der MultipleSklerose-Gesellschaft Wien.
Dronabinol (THC) ist rezept- und bewilligungspflichtig und wird eingesetzt, wenn kein anderes verfügbares Schmerzmittel mehr hilft. Dronabinol fällt unter das Suchtmittelgesetz und wird in Form von Tropfen oder Kapseln eingenommen. Mit einer nachvollziehbaren Begründung und nach im Einzelfall erfolgter Genehmigung erstatten die Krankenkassen die Kosten.
Sativex ist ein Kombinationspräparat aus THC und CBD, wird als Mundspray verab- reicht, ist rezeptpflichtig und unterliegt dem Suchtmittelgesetz. Die Kosten bekommen MSPatienten mit Spastik in Einzelfällen erstattet.
Cannabidiol (CBD) ist weder rezept- noch bewilligungspflichtig und wird in Form von Kapseln, Tees oder Tropfen verkauft. Es erfolgt keine Kostenerstattung. Mit einem Erlass vom 9. Dezember 2018 an die Landeshauptleute und die Agentur für Ernährungssicherheit hat das Gesundheitsministerium ein Verkaufsverbot von CBD-haltigen Extrakten, die als Nahrungsergänzungsmittel oder in Lebensmitteln verkauft werden, bekanntgegeben.
Die Verschreibung der Blüten- und Fruchtstände der Cannabispflanze ist in Österreich, anders als in Deutschland, weiterhin verboten.