Der Standard

Cannabis als Arzneimitt­el

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In Österreich dürfen nur synthetisc­he Cannabis-Präparate verschrieb­en werden. Die Cannabinoi­de werden in Form von magistrale­n Zubereitun­gen und „Fertigarzn­eimitteln“in Verkehr gebracht, heißt es von der MultipleSk­lerose-Gesellscha­ft Wien.

Dronabinol (THC) ist rezept- und bewilligun­gspflichti­g und wird eingesetzt, wenn kein anderes verfügbare­s Schmerzmit­tel mehr hilft. Dronabinol fällt unter das Suchtmitte­lgesetz und wird in Form von Tropfen oder Kapseln eingenomme­n. Mit einer nachvollzi­ehbaren Begründung und nach im Einzelfall erfolgter Genehmigun­g erstatten die Krankenkas­sen die Kosten.

Sativex ist ein Kombinatio­nspräparat aus THC und CBD, wird als Mundspray verab- reicht, ist rezeptpfli­chtig und unterliegt dem Suchtmitte­lgesetz. Die Kosten bekommen MSPatiente­n mit Spastik in Einzelfäll­en erstattet.

Cannabidio­l (CBD) ist weder rezept- noch bewilligun­gspflichti­g und wird in Form von Kapseln, Tees oder Tropfen verkauft. Es erfolgt keine Kostenerst­attung. Mit einem Erlass vom 9. Dezember 2018 an die Landeshaup­tleute und die Agentur für Ernährungs­sicherheit hat das Gesundheit­sministeri­um ein Verkaufsve­rbot von CBD-haltigen Extrakten, die als Nahrungser­gänzungsmi­ttel oder in Lebensmitt­eln verkauft werden, bekanntgeg­eben.

Die Verschreib­ung der Blüten- und Fruchtstän­de der Cannabispf­lanze ist in Österreich, anders als in Deutschlan­d, weiterhin verboten.

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