Der Standard

Familienbe­ihilfe unter der Lupe

Mazal meint, hiesige Indexierun­g landet vor EuGH

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Wien – Seit Jahresbegi­nn wird für in Österreich tätige Arbeitnehm­er, deren Kinder im EU-Ausland leben, die Familienbe­ihilfe „indexiert“. Heißt: Der Betrag wird den örtlichen Gegebenhei­ten angepasst, für Arbeitnehm­er aus osteuropäi­schen Ländern gibt es teils empfindlic­he Einbußen.

Der Sozialrech­tler Wolfgang Mazal meint, dass das erwartete Vertragsve­rletzungsv­erfahren der EU-Kommission gegen Österreich wohl bis vor den Europäisch­en Gerichtsho­f kommen wird.

Die Kommission und mehrere von einer Senkung der hiesigen Familienbe­ihilfe betroffene Staaten haben die eingeführt­e Maßnahme bereits „diskrimini­erend“genannt. In einem Vertragsve­rletzungsv­erfahren kann die Kommission den Fall vor das EU-Gericht bringen, wenn sie keine Einigung mit dem betroffene­n Mitgliedss­taat erzielen kann. Der erste Schritt in einem solchen Verfahren wird für den 24. Jänner erwartet.

Österreich argumentie­rt gegen die Diskrimini­erungsvorw­ürfe damit, dass die Familienbe­ihilfe nicht aus dem Gehalt der Arbeitnehm­er finanziert wird wie in vielen anderen europäisch­en Staaten, sondern aus einem Dienstgebe­rbeitrag, der funktional den Charakter einer Steuer hat. Diese Argumentat­ionslinie basiert auf einem Gutachten Mazals, der Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrech­t der Universitä­t Wien ist.

Die Neos werfen der Regierung vor, mit der beschlosse­nen Anpassung der Familienbe­ihilfe an die tatsächlic­hen Lebenshalt­ungskosten im EUAusland „wider jedes bessere Wissen“gegen EU-Recht zu verstoßen. Dies sei „schlicht unverantwo­rtlich“, weshalb man eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen werde. Ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren der EU-Kommission wolle man erst gar nicht abwarten, „sondern die Rechtslage im Sinne der Betroffene­n sofort klären“. (APA, red)

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Foto: APA/Hochmuth Erstellte Gutachten für Regierung: Experte Mazal.

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