Familienbeihilfe unter der Lupe
Mazal meint, hiesige Indexierung landet vor EuGH
Wien – Seit Jahresbeginn wird für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, die Familienbeihilfe „indexiert“. Heißt: Der Betrag wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es teils empfindliche Einbußen.
Der Sozialrechtler Wolfgang Mazal meint, dass das erwartete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich wohl bis vor den Europäischen Gerichtshof kommen wird.
Die Kommission und mehrere von einer Senkung der hiesigen Familienbeihilfe betroffene Staaten haben die eingeführte Maßnahme bereits „diskriminierend“genannt. In einem Vertragsverletzungsverfahren kann die Kommission den Fall vor das EU-Gericht bringen, wenn sie keine Einigung mit dem betroffenen Mitgliedsstaat erzielen kann. Der erste Schritt in einem solchen Verfahren wird für den 24. Jänner erwartet.
Österreich argumentiert gegen die Diskriminierungsvorwürfe damit, dass die Familienbeihilfe nicht aus dem Gehalt der Arbeitnehmer finanziert wird wie in vielen anderen europäischen Staaten, sondern aus einem Dienstgeberbeitrag, der funktional den Charakter einer Steuer hat. Diese Argumentationslinie basiert auf einem Gutachten Mazals, der Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ist.
Die Neos werfen der Regierung vor, mit der beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EUAusland „wider jedes bessere Wissen“gegen EU-Recht zu verstoßen. Dies sei „schlicht unverantwortlich“, weshalb man eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen werde. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wolle man erst gar nicht abwarten, „sondern die Rechtslage im Sinne der Betroffenen sofort klären“. (APA, red)