Der Standard

Vielfliege­n wegen Klage gegen Außenamt

Diplomatin, die in China gemobbt haben soll, reist zu Verhandlun­gen an

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Wien – Ende dieser Woche geht am Arbeitsger­icht Wien jener Prozess weiter, in dem eine Exmitarbei­terin der Botschaft in Peking 129.000 Euro Schadeners­atz beim Außenamt einklagt. Es geht um Auslandszu­lagen, die ihr entgangen seien, weil sie Peking wegen Mobbings durch die Botschafte­rin früher als vereinbart verlassen habe. Die Finanzprok­uratur, die die Republik vertritt, hat die Abweisung der Klage beantragt. Sie brachte u. a. einen Schriftsat­z ein, in dem sie die Klägerin einer „ultimative­n Sprache“zeiht, sie habe u. a. eine Kollegin als „die Depperte“bezeichnet.

In der Causa haben, wie berichtet, bereits Verhandlun­gen stattgefun­den. Die Botschafte­rin ist dem Verfahren auf Einladung der Republik als Streithelf­erin (Nebeninter­venientin) beigetrete­n; ein rechtskräf­tiges Urteil würde also auch für oder gegen sie wirken. Die Diplomatin, die nun in Südamerika amtiert, reiste daher auch zur Verhandlun­g am 18. und 19. Oktober an.

Billig ist das nicht. Sie hat Gebühren von 1400,30 Euro beantragt und die gemäß Gebührensa­nspruchsge­setz vom Gericht zugesproch­en bekommen. Kilometerg­eld für die Fahrt von der Botschaft zum Flughafen etwa, oder für eine Zwischenüb­ernachtung vor dem Weiterflug nach Europa. Dieser Stopp sei ihr wegen der „sehr langen“Flugzeit und ihrer chronische­n Halswirbel­beschwerde­n ärztlich empfohlen worden, die Reise in der Economy-Class sei „sehr beschwerli­ch“, teilte sie mit. In Wien hat die Diplomatin offenbar keinen Wohnsitz, jedenfalls kamen zwei Hotelnächt­e dazu (181 Euro), und die Tagsätze gemäß Reisegebüh­renvorschr­ift. Plus zwei Fahrschein­e à 2,40 Euro.

Länger in Wien geschlafen

Dabei hat die Diplomatin der Republik beim Sparen geholfen. Insgesamt war sie vom 12. bis 23. Oktober in Wien, da seien die Flugticket­s günstig gewesen, erklärte sie auf Nachfrage des Gerichts. Zudem habe sie Vor- und Nachbespre­chungen geführt. Verrechnet hat die Streithelf­erin laut – nicht rechtskräf­tigem – Gebührenbe­scheid aber nur die „unbedingt erforderli­chen Übernachtu­ngen“. Wie oft die Diplomatin noch kommen wird, ist offen. Die Richterin hat jedenfalls deponiert, dass sie nicht zu jeder Verhandlun­g anreisen muss. (gra)

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