Der Standard

Kein Anspruch auf ältere Arbeitszei­taufzeichn­ungen

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Wien – Arbeitnehm­er haben laut Arbeitszei­tgesetz seit 1. 1. 2015 einen Anspruch auf die kostenlose Übermittlu­ng der Arbeitszei­taufzeichn­ungen durch den Arbeitgebe­r. Dies gilt auch für ältere Arbeitsver­träge, aber nur für Abrechnung­sperioden ab dem Stichtag. Ein Arbeitnehm­er, der Aufzeichnu­ngen seit 2012 gefordert hatte, scheiterte mit seiner Klage. (OGH, 28. 11. 2018, 9 ObA 103/18i)

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