Kein Anspruch auf ältere Arbeitszeitaufzeichnungen
Wien – Arbeitnehmer haben laut Arbeitszeitgesetz seit 1. 1. 2015 einen Anspruch auf die kostenlose Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch für ältere Arbeitsverträge, aber nur für Abrechnungsperioden ab dem Stichtag. Ein Arbeitnehmer, der Aufzeichnungen seit 2012 gefordert hatte, scheiterte mit seiner Klage. (OGH, 28. 11. 2018, 9 ObA 103/18i)